Monatsarchiv für Januar 2008

INSM-Parkgebührenranking – der erste bundesweite Vergleich

Freitag, den 25. Januar 2008

INSM-Parkranking: Hier geht es zur Website.Im Auftrag der INSM (Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft) hat die IW Consult GmbH bundesweit ermittelt, was das Parken in den Zentren der 100 größten Städte Deutschlands kostet. Exemplarisch weist dieses INSM-Parkgebühren-Ranking aus, wieviel jemand bezahlen muss, der sein Auto am Samstag vormittag für vier Stunden in einem Parkhaus im Stadtzentrum abstellt.

Am teuersten ist das Parken in den Innenstadtlagen von Metropolen wie München, Hamburg oder Köln sowie in Städten, deren Einkaufsmeilen besonders attraktiv sind – zum Beispiel Mainz oder Freiburg. Diese Städte ziehen vor allem am Wochenende viele auswärtige Besucher an. In Marl ist das Parken in der Innenstadt dagegen sogar kostenlos, womit die Stadt aus dem Kreis Recklinghausen den INSM-Vergleich für sich entscheidet. Schlusslicht ist München: 9 Euro für vier Stunden.

Alle Ergebnisse des INSM-Parkgebührenrankings finden Sie hier.

Pressekontakt:
Intiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)
Carsten Seim
Tel.: 0221/4981403
E-Mail: seim@insm.de

Weiterführende Informationen:

Die INSM (Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft) führt seit Jahren Rankings zu unterschiedlichen Themen durch, darunter das INSM-Regionalranking, ein Standortvergleich von 435 Kreisen und kreisfreien Städten bundesweit, das Großstadtranking, ein Vergleich der 50 größten Städte in Deutschland sowie das in Kooperation mit der WirtschaftsWoche erstellte Bundesländerranking. Auch bildungspolitisch ist die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) mit Standortvergleichen aktiv – mit der bildungsökonomischen Studie INSM-Bildungsmonitor

“Eine wirklich sinnvolle Prüfung”, findet die Rheinische Post. “Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) hat ermitteln lassen, was das Parken in den Zentren der 100 größten Städte Deutschlands kostet. “Am teuersten – klar – ist das Parken in Metropolen wie München (neun Euro/vier Stunden), Hamburg und Köln. … Leverkusen steht in dem Vergleich gar nicht so schlecht da. 3,80 Euro muss man laut Studie berappen, macht im Ranking Platz 23.”

Weitere Pressestimmen zum Parkgebührenranking der Initiativie Neue Soziale Marktwirtschaft finden Sie hier.

Die Pflegeversicherung in der Krise

Mittwoch, den 23. Januar 2008

DIA-Studie beziffert erstmals konkrete Versorgungslücken

Berlin, 23. Januar 2008

Die demografische Entwicklung führt das System der sozialen Pflegeversicherung (SPV) zwangsläufig in die Krise. Deshalb fordert die aktuellste DIA-Studie einen Systemwechsel hin zu einer kapitalgedeckten Eigenvorsorge.

„Ohne grundlegende Reformen wird das System der sozialen Pflegeversicherung (SPV) in den kommenden Jahrzehnten zusammenbrechen.“ Dessen sind sich die die Autoren der DIA-Studie, Professor Dr. Bernd Raffelhüschen und Dr. Jasmin Häcker (Forschungszentrum Generationenverträge, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg), sicher. Die Ursachen dafür sehen sie im erst 1995 eingeführten Umlageverfahren, das aufgrund des tiefgreifenden demographischen Wandels zum Kollaps führen wird. So ergibt sich aus den Daten des Statistischen Bundesamts (2006), dass im Jahr 2050 auf 100 Erwerbstätige 58,8 Rentner und 26,4 pflegebedürftige Menschen entfallen werden. Zum Vergleich: 2005 standen 100 Erwerbstätigen 30,5 Menschen über 65 Jahre und 7,1 Pflegebedürftige gegenüber.

Beitragssätze bis zu sieben Prozent
Lag der Beitragssatz 2007 noch bei 1,7 Prozent, wird er zum 1.7.2008 auf 1,95 Prozent angehoben. Aufgrund der demographischen Entwicklung wird dieser bis zum Jahr 2020 auf 2,4 Prozent, bis 2035 auf 3,3 Prozent und bis 2055 auf 4,6 Prozent steigen. Berücksichtigt man eine realistische Ausgabensteigerung im Pflegesektor von 2,5 Prozent p.a., müsste der Beitragssatz laut DIA-Studie 2055 nicht 4,6 sondern sogar sieben Prozent betragen.

Magere Renditen
Je älter ein Jahrgang ist, umso stärker profitiert er von der umlagefinanzierten SPV. Bei einem unterstellten Beitragssatz von konstant 1,95 Prozent und gleichbleibendem realen Leistungsniveau erzielt der Jahrgang 1935 eine „Rendite“ – das Verhältnis von Beiträgen zu Leistungen – von 33,5 Prozent, die 1945 Geborenen noch 9,7 Prozent, der Jahrgang 1975 sowie die Folgejahrgänge nur noch 3,8 Prozent. Berücksichtigt man aber den über die Zeit steigenden Beitragssatz, wird der Jahrgang 1975 nur noch mit 2,7 Prozent Rendite rechnen können, die 2005 Geborenen beispielsweise mit 1,3 Prozent, der Jahrgang 2010 mit 1,2 Prozent.

Das „Einfriermodell“ – Ausweg aus der Krise
Um zu verhindern, dass junge sowie zukünftige Jahrgänge für gleiche reale Pflegeleistungen deutlich höhere Beiträge zu bezahlen haben, ist eine umfassende Reform unausweichlich. Als eine Möglichkeit schlägt die DIA-Studie vor, den Beitragssatz zur SPV bei 1,7 Prozent einzufrieren. Dies bedeutet eine Reduzierung des aktuellen Leistungsniveaus in den einzelnen Pflegestufen auf etwa die Hälfte. Unter der realistischen Annahme, dass im Pflegebereich ein moderater Kostendruck (2,5 Prozent Steigerung p.a.) unvermeidbar ist, läge das Niveau langfristig sogar bei unter einem Drittel und hätte eher den Charakter einer Grundversorgung.

Versorgungslücken bis zu 65 Prozent
In der Übergangsphase behalten die älteren Versicherten weitgehend ihren Leistungsanspruch gegenüber der SPV. Die jüngeren Versicherten sind demgegenüber zwar stärker von den Leistungskürzungen betroffen, haben aber genügend Zeit für den Aufbau einer privaten kapitalgedeckte Zusatzversicherung. Im optimistischen Szenario („ohne Kostendruck“) mit 1,5 Prozent Ausgabensteigerung p.a. besteht für den Jahrgang 1912 eine Versorgungslücke von 2,2 Prozent für den Jahrgang 1937 bereits von 18,8 Prozent bei den 2007 Geborenen von knapp 60 Prozent beim Jahrgang 2022 von knapp 65 Prozent. Bei einem realistischen Kostenanstieg von 2,5 Prozent steigen die Versorgungslücken insbesondere für Jüngere fast auf das Doppelte.

Verpflichtende kapitalgedeckte Pflege(zusatz)versicherung
Für die Versorgungslücken haben die Autoren die monatliche Prämienzahlung für eine kapitalgedeckten Pflege(zusatz)versicherung berechnet. In einem Szenario mit einem konstanten Beitragssatz zur SPV von 1,7 Prozent und nur 1,5 Prozent Kostensteigerung p.a. bei den Gesamtpflegekosten läge die monatliche Prämie für 2007 Geborene bei 14,40 Euro, für den Jahrgang 2000 bei rund 15 Euro, für 1980 Geborene bei rund 20 Euro, den Jahrgang 1960 bei 24 Euro. Bei einer realistischer Weise anzunehmenden jährlichen Kostensteigerung von 2,5 Prozent p.a. müsste der Jahrgang 2007 – entsprechend der höheren Versorgungslücke – monatlich eine Prämie von 26 Euro zahlen, 2000 Geborene etwa 27 Euro, der Jahrgang 1980 33 Euro und 1960 Geborene 39 Euro.

Des weiteren wird Max A. Höfer, Geschäftsführer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) einen auf dieser Studie fußenden Internetrechner vorstellen, mit dessen Hilfe jeder Bürger seine individuelle Rendite, seine Deckungslücke und die dafür erforderliche Zusatzprämie ermitteln kann.

DIA-Sprecher Bernd Katzenstein empfiehlt zur Lösung des Problems eine Versicherungspflicht. „Notwendig ist eine private Versicherungspflicht für die Pflegeversicherung, deren Prämien als Sonderausgaben von der Einkommensteuerschuld abzuziehen sein muss.“

Den INSM-Pflegerechner finden Sie unter www.insm.de. Die Studie „Die Pflegeversicherung in der Krise“ kann unter www.dia-vorsorge.de angefordert werden.

Pressekontakt:
Intiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)
Jens Walter
Tel.: 0221/4981-412
E-Mail: walter@insm.de

Deutsches Institut für Altersvorsorge (DIA)
Bernd Katzenstein
Tel.: 0221/161 2113
E-Mail: katzenstein@dia-vorsorge.de

Weiterführende Informationen

>> Zum INSM-Pflegerenditor

Die Reform der sozialen Pflegversicherung im INSM-Merkelmeter, der wissenschaftlichen Politikanalyse der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft:

Eckpunkte zur Reform der sozialen Pflegeversicherung (sPV)

Beschluss des Koalitionsausschusses vom 18.6.2007

Bewertungsrelevante Änderungen

  • Leistungsseite:
    • Erhöhung der Pflegesätze in drei Stufen 2008/2010/2012,
    • ab 2015 Anpassung der Pflegesätze an die Preisentwicklung,
    • Ausweitung des Leistungskatalogs auf Demenzkranke und Verbesserungen für Alzheimer-Patienten sowie
    • Einführung eines Anspruchs auf eine 6-monatige Pflegezeit.
  • Finanzierungsseite:
    • Erhöhung des Pflegebeitrags um 0,25 Prozentpunkte auf 1,95 Prozent zum 1.7.2008.
  • Nachrichtlich:
    • Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte auf 3,9 Prozent zum 1.1.2008.
  • Keine Einigung zu folgenden Punkten, die im Koalitionsvertrag explizit vorgesehen waren:
    • Ergänzung des Umlageverfahrens durch kapitalgedeckte Elemente („Demographie-Reserve”) und
    • Einführung eines Finanzausgleichs zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung.

Bewertung

Wie schon bei der im April 2007 in Kraft getretenen „Gesundheitsreform 2007” wird es auch durch die „Reform zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung” für die Versicherten zunächst einmal teurer. Denn der Beitragssatz soll zu Beginn der zweiten Jahreshälfte 2008 von 1,7 auf 1,95 Prozent angehoben werden.[1] Mit den Mehreinnahmen sollen der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert und die Pflegesätze in den einzelnen Pflegestufen finanziell aufgestockt werden. Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses sind in mehrfacher Hinsicht zu kritisieren:[2]

  • Die Ausgaben werden zusätzlich steigen,
  • die finanziellen Lasten verschieben sich weiter zu Ungunsten der jungen Beitragszahler,
  • das Prinzip der sozialen Pflegeversicherung als Teilkaskoversicherung wird ausgehöhlt.

Ausgabenanstieg. Ohne die vorgesehene Anpassung der Pflegeleistungen an die Preisentwicklung erhöhen die neuen Leistungsansprüche zugunsten altersdementer und an Alzheimer erkrankter Personen sowie die stufenweise Anpassung der Pflegesätze die jährlichen Ausgaben bis zum Jahr 2030 um rund 3 Milliarden Euro. Mit der Dynamisierung der Pflegesätze ab 2015 steigt der Mehraufwand bis 2030 zusätzlich um 9,2 Milliarden Euro pro Jahr.[3] Dabei lassen die Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit nicht erkennen, mit welchen Annahmen die demographische Entwicklung in die Berechnungen einfließt.

Bereits vor der Reform haben zahlreiche Experten prognostiziert, dass sich die Zahl der Pflegefälle bis zur Mitte des Jahrtausends gegenüber heute auf 4 Millionen verdoppeln wird. Die Einbeziehung weiterer Personengruppen in den Kreis der Anspruchsberechtigten wird diese Entwicklung beschleunigen. Mit steigenden Pflegefallzahlen verschärfen sich automatisch die Finanzierungserfordernisse. weiter

Studie zu GKV-Beiträgen im neuen Gesundheitsfonds: Krankenkassenbeitrag wird bis zu 700 Euro teurer

Montag, den 7. Januar 2008

Köln – Für über 44 Millionen Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkassen und damit knapp 90 Prozent aller Beitragszahler werden die Beiträge 2008 teilweise empfindlich steigen. Auf einzelne GKV-Versicherte kommen Beitragserhöhungen von bis zu 700 Euro pro Jahr zu. So springt beispielsweise für die 530.000 Mitglieder der IKK Sachsen der Beitragssatz von derzeit 12,7 Prozent auf dann 15,5 Prozent.

Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Institut für Gesundheitsökonomik München (IfG) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) erstellte Studie. Verantwortlich für den Anstieg ist die Mechanik des neuen Gesundheitsfonds, der ab 2009 eingeführt wird. Während heute die Beitragssätze der 236 Kassen zum Teil erheblich auseinander klaffen (von 12,2 bis 16,7 Prozent), werden sie im Gesundheitsfonds auf einen einheitlichen Satz festgelegt. Dieser Satz wird nach Berechnungen des Münchner Instituts bei 15,5 Prozent liegen. Das entspricht einem Anstieg von 0,7 Prozentpunkten im Vergleich zum heutigen durchschnittlichen Beitragssatz.

Gründe für den Anstieg sind steigende Kosten im Gesundheitsbereich und das Prinzip des neuen Fonds. “Es liegt im Interesse der Kassen, im Jahr 2008 höhere Ausgaben zu haben, da der Gesundheitsfond 2009 in seiner Mittelzuweisung vom Ausgabenniveau 2008 startet. So können die Kassen 2009 zusätzliche Monatsprämien von Ihren Versicherten vermeiden”, sagt Prof. Günter Neubauer, Direktor des Instituts für Gesundheitsökonomik.

Prinzip des Gesundheitsfonds: Ab 2009 überweisen Versicherte und Arbeitgeber die Beiträge nicht mehr direkt an ihre Krankenkasse, sondern an den so genannten “Nationalen Gesundheitsfond”. Dieser teilt einheitliche Pauschalen von 150 bis 170 Euro pro Versichertem zu. Kommt eine Krankenkasse mit den Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, muss sie von ihren Mitgliedern eine eigene “Zusatzprämie” erheben. Das will jede Kasse vermeiden, da sie sonst Mitglieder an günstigere Kassen verlieren könnte. Je höher somit der erste einheitliche Beitragsatz für den Fonds 2009 ist, desto besser die Chance für alle Kassen, keine Zusatzprämie erheben zu müssen.

Gut wirtschaftende Kassen können nicht benötigte Beträge wieder an die Versicherten ausschütten. Ab wann solche Prämien ausgezahlt werden ist allerdings zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Die derzeit noch unterschiedlichen Beitragsätze werden bereits im Jahr 2008 sukzessive auf das Niveau von 15,5 Prozent angehoben. Das ist notwendig, weil beispielsweise eine für den Fond vorgesehene Schwankungsreserve schon 2008 angespart werden muss. “Eigentlich sollte die Gesundheitsreform die Beiträge stabilisieren. Dass mit dem Gesundheitsfond die Beiträge erheblich steigen, dürfen wir nicht hinnehmen.”, sagt Max A. Höfer, Geschäftsführer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft.

Wie viel mehr oder weniger muss ein Versicherter bei seiner Kasse konkret zahlen? Unter www.insm.de finden Sie Berechnungen für über 100 Krankenkassen.

Pressekontakt:
INSM: Ronald Voigt, Tel.: (0221) 4981-418, E-Mail: voigt@insm.de


Weiterführende Informationen:

Aus der Debatte rund um die INSM-Studie:

“Solange die Auswirkungen des Gesundheitsfonds nicht im Detail geklärt sind, steht die Verschiebung im Raum”, erklärte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens in einem Interview der WELT. Damit zog sich die Ministerin den Zorn der Berliner Gesundheits-Staatssekretärin Marion Caspers-Merk (SPD) zu. In einem Fernsehinterview forderte diese von der CSU in der Debatte über den Gesundheitsfonds mehr Standfestigkeit. “Der Fonds steht im Gesetz, er wird kommen, wie es geplant ist”, sagte Caspers-Merk. Derweil machte auch Unions- Gesundheitsexperte Wolfgang Zöller (CSU) deutlich, dass er eine Verschiebung des Fonds nicht ausschließt.

Die FDP will im Bundestag einen Antrag zum Stopp des für 2009 beschlossenen Gesundheitsfonds einbringen. Sie forderte “rasche Konsequenzen”. Für die Versicherten sei “ein rechtzeitiges Ende des Gesundheitsfonds mit Schrecken allemal besser als ein unabsehbar teurer Schrecken ohne Ende”.

Experten warnen bereits seit längerem, dass der Gesundheitsfonds für neue Kosten im Gesundheitswesen sorgen kann:

Lesen Sie im INSM-WiWo-Merkelmeter, was aus wissenschaftlich-fachlicher Sicht zum Thema Gesundheitsfonds zu sagen ist, an dem Bundeskanzlerin Angela Merkel gemeinsam mit Bundesgesundsministerin Ulla Schmidt unbeirrt festhält.

Zitat aus dem 5. INSM-WiWo-Merkelmeter vom 26. Juli 2006:
“Mit dem neuen Gesundheitsfonds entsteht ein neuer, zentraler bürokratischer Apparat, der Personal benötigt und zusätzliche Kosten verursacht. Der höhere Verwaltungsaufwand wirkt sich unter sonst gleichen Bedingungen negativ auf die Ausgaben je Versicherten aus. Auch bei den Krankenkassen ist nicht weniger Bürokratie zu erwarten, da sie statt der bisherigen Berechnung der Beitragssätze künftig den neuen Zusatzbeitrag organisieren müssen.”