Archiv der Kategorie 'Schattenwirtschaft'

INSM-Bildungsmonitor 2008: Große Schwächen bei Ingenieur-Nachwuchs und Ganztagsbetreuung

Dienstag, den 26. August 2008

21/08 – 26. August – Aktueller Vergleich der Bildungssysteme aller 16 Bundesländer

Köln. Sachsen ist erneut Spitzenreiter beim Bildungsmonitor 2008, gefolgt von Baden-Württemberg, Thüringen und Bayern. Die aktuelle Studie vergleicht die Bildungssysteme der 16 Bundesländer an Hand von über 100 Kriterien. Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt und das Saarland machen im Vergleich zum Vorjahr die größten Sprünge nach vorn.

Insgesamt hat sich der Zustand der Bildungssysteme auch im vergangenen Jahr verbessert. Die größten Fortschritte konnten die 16 Bundesländer bei der Zahl der Schüler, die Fremdsprachen-Unterricht erhalten und bei der internationalen Ausrichtung von Hochschulen erzielen. Zudem hat erfreulicherweise die Gesamtdauer abgenommen, in der Schule und Studium durchlaufen werden.

Allerdings fördert der Bildungsmonitor 2008 auch deutliche Schwächen zutage. Die deutschen Hochschulen bilden weniger Ingenieure aus als zur Jahrtausendwende. Zudem stagniert die Ganztagsbetreuung in vielen Bundesländern auf einem niedrigen Niveau.

Die Zahl der Hochschul-Absolventen in ingenieurwissenschaftlichen Fächern ist gemessen an allen Absolventen von gut 20 Prozent im Jahr 1999 auf 16 Prozent im Jahr 2006 gesunken. Gründe dafür sehen die Bildungsökonomen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln, das die Studie im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) erstellt hat, bereits in der Schule. „Gerade in den technischen und naturwissenschaftlichen Fächern fehlen Lehrer“, sagt Dr. Hans-Peter Klös. „Wenn aber Schüler für technische Berufe interessiert werden sollen, braucht es Lehrer, die für ihr Fach begeistern können.“

Als deutlich ausbaufähig identifiziert der Bildungsmonitor die Ganztagsbetreuung an Kindertagesstätten und Schulen. In einigen Bundesländern werden nur zwei Prozent aller Grundschüler und acht Prozent aller Kinder zwischen drei und sechs Jahren ganztägig betreut. Nur die ostdeutschen Bundesländer wie beispielsweise Sachsen und Thüringen (66 und 63 Prozent aller Grundschüler) bilden hier Ausnahmen.

Ende Oktober wird die Bundesregierung einen Bildungsgipfel veranstalten. „Der Bildungsmonitor 2008 ist ein aktueller Statusreport über die Stärken und Schwächen unseres Bildungssys-tems und schafft einen guten Überblick darüber, wo weitere Anstrengungen notwendig sind“, sagt INSM-Geschäftsführer Max A. Höfer.

Sachsen baut seine Führung aus

Wie vor einem Jahr schneidet Sachsen (72,9 Punkte) beim Bildungsmonitor am besten ab und bildet zusammen mit Baden-Württemberg, Thüringen und Bayern das überlegene Führungsquartett. Ein breites Mittelfeld aus elf Bundesländern wird oben von Niedersachsen und dem Saarland, unten von Nordrhein-Westfalen (56,6 Punkte) eingerahmt. Deutlich hinter dieser Gruppe kommt Mecklenburg Vorpommern (51,2 Punkte) auf den 16. Platz.

Gegenüber dem Vorjahr haben sich fünf Bundesländer überdurchschnittlich verbessert. Niedersachsen (6,0 Punkte), Sachsen-Anhalt (5,0 Punkte) und Thüringen (4,6 Punkte) punkten unter anderem mit dem Anteil der Studienanfänger in Bachelor-Studiengängen, der jeweils um über 20 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr angestiegen ist. Bremen (5,4 Punkte) und das Saarland (4,8 Punkte) konnten die so genannte Forscherersatzquote, den Anteil naturwissenschaftlich-technischer Absolventen an allen im Forschungs- und Entwicklungsbereich Beschäftigten, um 3,7 und 4,7 Prozentpunkte verbessern

Schneller durch Schule und Studium/ Internationalere Ausrichtung

Positiv zu vermerken ist die abnehmende Ausbildungsdauer an den Hochschulen durch kürzere Studiengänge. In Bremen starten bereits drei von vier Studienanfängern in einem Bachelor-Studiengang. Auch andere Bundesländer sind bei der Umstellung weit vorangekommen. Damit wird die Regel-Ausbildungsdauer auf sechs bis acht Semester verkürzt, die Absolventen können früher in das Berufsleben einsteigen. Aber auch die Schüler sind früher fertig: Die Zahl der erst mit sieben Jahren und damit zu spät eingeschulten Kinder ist im Vergleich zum Bildungsmonitor 2004 von 6,8 auf 4,8 Prozent im Jahr 2006 gesunken. Auch der Anteil der Sitzenbleiber wurde deutlich reduziert.

Fortschritte gibt es zudem bei der Ausrichtung des Bildungswesens auf eine international vernetzte Wirtschaft und Gesellschaft. Bereits zwei von drei Grundschülern lernen heutzutage Englisch oder Französisch. Vor vier Jahren waren es gerade einmal 25 Prozent. Auch an beruflichen Schulen ist Englisch kein Fremdwort mehr. An den Hochschulen haben sich die Zahlen der internationalen Kooperationen und Studierenden aus dem Ausland deutlich erhöht. Beispielsweise sind die Kooperationen mit Hochschulen im Ausland gegenüber dem ersten Bildungsmonitor 2004 um 16 Prozent gestiegen.

Methodik der Studie

Der Bildungsmonitor vergleicht die Bildungssysteme der 16 deutschen Bundesländer und bewertet, was sie zu wirtschaftlichem Wachstum beitragen können. 102 Indikatoren, darunter Klassengröße, Zahl der Bildungsabschlüsse von Schülern und Studenten, Studiendauer, öffentliche Bildungsmittel gehen in die Studie ein. Alle Indikatoren werden 13 so genannten bildungspolitischen Handlungsfeldern zugeordnet. Die Daten wurden unter anderem von den Statistischen Landesämtern und der OECD erhoben und stammen mehrheitlich aus dem Jahr 2006, dem aktuellsten statistisch verfügbaren Kalenderjahr. Die Studie „Bildungsmonitor“ wird jährlich erstellt und 2008 zum fünften Mal durchgeführt.

Kontakt:
Ronald Voigt:
0221/ 4981 418;
voigt@insm.de;

Detailergebnisse: www.insm-bildungsmonitor.de.

Weiterführende Informationen:

INSM-Politik-Check Schule: Der PISA-Schock zeigt Wirkung: Alle 16 Landesregierungen haben – wenn auch in unterschiedlichem Tempo – ihre Schulgesetze und ihre Schulpolitik modernisiert. In Schulnoten ausgedrückt reichen die Verbesserungen insgesamt betrachtet von “gut” bis “befriedigend”, so die Studie “Politik-Check Schule” des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Sie stellt den Bundesländern ein Zeugnis aus. IW-Direktor Professor Michael Hüther präsentierte die Ergebnisse heute in Berlin in Anwesenheit der nordrhein-westfälischen Schulministerin Barbara Sommer. Zum Beitrag

Pressemeldung zum INSM-Bildungsmonitor 2007:Deutliche Verbesserungen in allen Ländern +++ Sachsen erneut mit dem besten Bildungssystem +++ Zahl der Schüler mit Studienberechtigung steigt

Köln/Berlin, 21. August. Der Zustand der Bildungssysteme in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren nachhaltig verbessert. Die Studie Bildungsmonitor 2007 weist im Vergleich zum Bildungsmonitor 2004 einen durchschnittlichen Zuwachs von 9,5 Punkten für alle Bundesländer bei einem durchschnittlichen Gesamtergebnis von aktuell 58,8 Punkten aus. Die größten Fortschritte (13 Punkte im Schnitt) können die ostdeutschen Bundesländer mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern verbuchen, sowie die Stadtstaaten Berlin und Bremen. Das sind zentrale Ergebnisse der heute von der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) veröffentlichten Bildungsstudie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW). Zum Beitrag

 

INSM-Newsletter INITIATIVE EXPRESS 01/2008 erschienen!

Dienstag, den 19. August 2008

Einstieg in Arbeit – es geht um neue Chancen für alle!INSM-Newsletter INITIATIVE EXPRESS 01/2008

Chancen für alle, das war das Leitmotiv, mit dem die Initiative Neue Soziale Markwirtschaft (INSM) im Herbst 2000 in die Öffentlichkeit getreten ist. Fast acht Jahre danach legt sie im April eine neue Kampagne auf, die inhaltlich an das Einstiegsmotto der INSM anknüpft:

Einstieg in Arbeit. Mit Aktionen, Podiumsgesprächen und einer eigenen Webseite werben wir dafür, dass möglichst viele Menschen eine neue Beschäftigungschance finden. All zu viele sind derzeit noch vom Arbeitsmarkt ausgegrenzt. Sie stehen hohen Hürden gegenüber. Dazu gehört beispielsweise eine staatliche Bürokratie, die Unternehmen daran hindert, neue Jobs einzurichten. Dazu gehören auch Bildungsdefizite, die sich vielfach über Generationen hinweg vererben. Solche Beschäftigungshürden müssen fallen.

Jüngst schaltete sich auch Bundeskanzlerin Angela Merkel in die Debatte um einen besseren Einstieg in Arbeit ein. „Wir müssen allen einen Einstieg ermöglichen und einen Aufstieg erleichtern“, sagte sie am 12. Juni in ihrer Rede zum 60. Jubiläum der Sozialen Marktwirtschaft.

Damit knüpfte sie an ein Statement von INSM-Botschaf-ter Roland Berger zur INSM-Kampagne Einstieg in Arbeit an. „Sozial ist, was Arbeit schafft. Denn nur so finden Menschen neue Chancen für beruflichen und gesellschaftlichen Aufstieg.“ Und eine der zentralen Bedingungen dafür, das machte auch die Kanzlerin deutlich, ist Bildung. „Wohlstand für alle heißt heute: Bildung für alle“, sagte sie am 12. Juni und bezog sich damit auf den Slogan, mit dem Ludwig Erhard die Menschen in der Nachkriegs-Bundesrepublik für die Soziale Marktwirtschaft gewann. Die INSM arbeitet seit langem mit zahlreichen Studien für eine bessere Bildung.

Jüngstes Beispiel dafür ist die Studie Politik-Check Schule, die dieser Newsletter vorstellt. Es geht der INSM seit jeher um Chancen für alle. Dazu gehört elementar die Chance zum Einstieg in Arbeit, die wiederum die Basis für den Aufstieg bildet. Einstieg und Aufstieg, das ist das Versprechen der Sozialen Marktwirtschaft Erhard’scher Prägung. Wohlstand für alle muss aber immer wieder gegen neue Hürden erkämpft werden.

Rückfragen: Carsten Seim, Redaktionsleiter der INSM.

Weiterführende Informationen:

INSM-Newsletter INITIATIVE EXPRESS 01/08 als PDF-Download

Prof. Dr. Hüther (INSM-Berater) zu den letzten Arbeitsmarkt-Gesetzen der Großen Koalition:

“Als Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit will es die Regierung verkaufen, dass ältere Arbeitslose am 1.1.2008 länger Arbeitslosengeld beziehen können. Nach Alter gestaffelt wird die Frist auf bis zu 24 Monate für über 55-Jährige verlängert. Damit schraubt die Bundesregierung ohne Not eine richtige Reform der Agenda 2010 wieder zurück. Mit dem Gesetz zu „Reformen am Arbeitsmarkt“ hatte Rot-Grün mit Wirkung zum Beginn des Jahres 2006 die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I auf maximal 12 Monate für Versicherte bis 55 Jahre und maximal 18 Monate für über 58-Jährige zurück gefahren. Zuvor hatten ältere Arbeitslose bis zu 32 Monate lang Arbeitslosengeld I beziehen können.

Die Verkürzung der ALG I-Bezugsdauer unter Rot-Grün hat dazu beigetragen, den Anreiz zur Annahme einer neuen Arbeitsstelle zu erhöhen. Und das hat mit dazu geführt, dass wieder mehr ältere Menschen Arbeit haben. Die jetzige Neuregelung droht, diese gute Entwicklung wieder rückgängig zu machen. Das steht auch im Gegensatz zu den richtigen Bemühungen, Ältere im Zuge der Rente mit 67 wieder stärker in Beschäftigung zu bringen und dort zu halten.

Die Kosten für die längere Bezugsdauer des ALG I beziffert die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf mit 800 Millionen Euro. Das ist eine geschönte Rechnung. Laut Bundesagentur für Arbeit wird diese Operation zum Nachteil älterer Arbeitnehmer mit 1,1 bis knapp 3 Milliarden Euro zu Buche schlagen. Dabei sind noch längst nicht alle Kosten berücksichtigt, die die Neureglungen bringen wird – zum Beispiel dadurch, dass Ältere länger arbeitslos bleiben, weil ihnen die Anreize zur Wiederaufnahme einer Beschäftigung fehlen, oder auch die Kosten für Weiterbildungen, die nötig werden, Menschen den Anschluss an die Entwicklung im Arbeitsleben zu ermöglichen, die allzu lange aus dem Job heraus sind.

Lesen Sie mehr in der wissenschaftlichen Politikanalyse der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM).

Autor der INSM-Studie: Vorwürfe „substanzarm“

Freitag, den 15. August 2008

Kommentar zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Köln. – Der Inhaber des Lehrstuhls für Unternehmensrechnung und Controlling an der Technischen Universität Dortmund, Prof. Andreas Hoffjan, bezeichnet die heutigen Anmerkungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu seiner vor einem Jahr für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft erstellten Studie zu den Folgen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) als „substanzarm“.

Hoffjan zeigte sich „überrascht“, dass die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle mit einem von Wissenschaftlern ausgearbeiteten Kommentar zu seiner Untersuchung an die Öffentlichkeit gehe, ohne zuvor Kontakt zu ihm gesucht zu haben, um sich „sachkundig“ zu machen. „Die Kommentatoren haben bis dato keinen einzigen Datensatz bei mir nachgefragt. Somit handelt es sich bei dem Bericht um eine reine Ferndiagnose“, so Hoffjan.

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung, Dr. Martina Köppen, hat heute die im Jahr 2007 erstellte INSM-Studie im Rahmen einer Pressekonferenz kommentiert. Darin hat sie die Ergebnisse von Hoffjan als „nicht haltbar“ bezeichnet. Insbesondere seien die indirekten Kosten nur geschätzt und der Nutzen des AGG nicht ausreichend gewürdigt worden.

Für die INSM-Studie hatten vor einem Jahr mehr als 500 Unternehmen Fragebögen beantwortet. Zusätzlich waren 27 Experten persönlich befragt worden. Bis zum heutigen Tag – ein Jahr nach Studienveröffentlichung – liegt keine andere Expertise zum Thema vor, die ein ähnlich großes Sample vorweisen kann.Prof. Andreas Hoffjan, Autor der INSM-Studie

Zum Vorwurf der „geschätzten indirekten Kosten“ erklärt Prof. Hoffjan:

„Neben den in der Studie mit zwölf Prozent bezifferten „direkten Kosten“ verursacht das AGG auch so genannte indirekte Kosten. Solche indirekten Kosten – wie beispielsweise die „verlorene“ Arbeitszeit von Mitarbeitern für Schulungen und Dokumentationen von Bewerbungsprozessen – werden in der wissenschaftlichen Methodik generell geschätzt. Das dafür unter anderem angewandte Standardkostenmodell verwendet zum Beispiel auch der Normenkontrollrat bei seinen auf Schätzungen beruhenden Berechnungen der Gesetzesfolgekosten. Dass das AGG indirekte Kosten produziert, steht außer Frage.“

Zu dem Vorwurf eines nicht einbezogenen AGG-Nutzens erklärt Prof. Hoffjan:

„Der Vorwurf der Kommentatoren, die ökonomisch deklinierbaren Vorteile des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) müssten in eine Studie einbezogen werden, trifft ins Leere. Mit dem Nutzen ist das so genannte Diversity Management in Unternehmen gemeint. Jedoch auch ohne AGG nutzen die Unternehmen diese Vorteile von Pluralität.

Das belegt die von Dr. Stefan Süß von der Fern-Universität Hagen durchgeführte Studie. Er hat die Verbreitung des Diversity Management in deutschen Unternehmen untersucht. Im Untersuchungszeitraum April bis Juni 2006, also vor Einführung des AGG, hatten 39,4 Prozent der Unternehmen ein Diversity Management institutionalisiert. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt eine Studie der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2007, nach der 44 Prozent der Unternehmen Diversity Management implementiert haben.

Zudem habe ich in meiner Studie die Unternehmen sehr wohl zum Nutzen des AGG befragt. Indes konnten nur 6,8 Prozent der Befragten eine insgesamt positive Einschätzung mit dem Gesetz bestätigen. Diese betreffen die Schärfung des Bewusstseins und die Sensibilisierung für die Thematik.“

Zum Vorwurf des angeblich manipulativen Anschreibens erklärt Prof. Hoffjan:

„Das Anschreiben zum Fragebogen ist nicht Teil des Fragebogens, sondern ein gängiger Leseanreiz. Nichtsdestotrotz wurde das Schreiben neutral formuliert. Aus dem Satz: Helfen Sie uns bei der Quantifizierung der Bürokratielasten. Von den Berechnungen können wichtige Impulse für die zukünftige Gesetzgebung ausgehen, lässt sich beim besten Willen ein Anstiften zum Überschätzen nicht ableiten.

Zudem wurden die Daten auf Response Bias (Verzerrungen im Antwortverhalten) untersucht. Ein Vergleich zwischen Früh- und Spätantwortenden lässt Rückschlüsse zu auf unterschiedliche Meinungen von Teilnehmern und Nicht-Teilnehmern der Befragung.“

Zum Vorwurf der angeblichen Minderbeachtung kleinerer Unternehmen erklärt Prof. Hoffjan:

„Die AGG-Belastungen sind für kleinere und mittlere Unternehmen größer. Insofern ist ein differenzierter Ausweis der Kosten der Beschäftigten in den verschiedenen Unternehmen geboten. Beim Diversity Management gibt es nachweislich einen Größeneffekt, den es hier auch zu berücksichtigen gilt.

In meiner Untersuchung waren 36 Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und 188 Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitern vertreten. Damit werden die Aussagen auch durch eine statistisch hinreichende Grundgesamtheit kleiner und mittlerer Unternehmen gestützt.“

“Schlussendlich wundere ich mich”, so Hoffjan, „dass es der Kommission der Bundesregierung in einem Jahr nicht gelungen ist, eigene Daten zu erheben.“

Diese Pressemitteilung als PDF downloaden.

Pressekontakt:
Ronald Voigt,
Tel.: (0221) 4981-418,
E-Mail: voigt@insm.de

Weiterführende Informationen:

Direkt zur Studie: INSM-Studie von Prof. Hoffjan zu den Kosten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes aus dem Jahr 2007

Direkt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/agg/

6. Merkelmeter » Arbeitsmarktpolitik

Sonstige Änderungen: Neue Probleme durch das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz” und eine verunglückte „Elterngeldregelung” – So markiert das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz einen Rückschritt. Das AGG setzt vier Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz vor Diskriminierung um. Allerdings entschied sich die Bundesregierung nicht nur bei den zivilrechtlichen, sondern auch bei den hier bewertungsrelevanten arbeitsrechtlichen Bestimmungen dazu, über die europäischen… Mehr

5. Merkelmeter » Arbeitsmarktpolitik

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Der Entwurf des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (vormals: Antidiskriminierungsgesetz) ist bereits im 4. Merkelmeter ausführlich bewertet worden. Daher geht die folgende Kommentierung nur auf Änderungen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen ein, die seitdem erfolgt sind. Mehr

4. Merkelmeter » Arbeitsmarktpolitik

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung – Der Gesetzentwurf, dessen wesentlicher Bestandteil das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist, dient der Umsetzung von vier Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz vor Diskriminierung. Deutschland ist mit der Kodifizierung in nationales Recht bereits in erheblichen Verzug geraten, so dass Vertragsstrafen der Europäischen Union drohen. Mehr

Aktion zur Festveranstaltung „60 Jahre Soziale Marktwirtschaft“

Dienstag, den 17. Juni 2008

Meilensteine mahnen: Soziale Marktwirtschaft erhalten!

Jena. – Mit einer bildstarken Aktion wird die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) am 20. Juni 2008 anlässlich des Festakts zum Jubiläum „60 Jahre Soziale Marktwirtschaft“ in Anwesenheit des thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus und des Bundespräsidenten a.D. Prof. Dr. Roman Herzog vor der Friedrich-Schiller-Universität Jena für den Erhalt der Sozialen Marktwirtschaft demonstrieren.

Vor dem Hauptgebäude der Universität am Fürstengraben wird die INSM „Meilen-steine der Sozialen Marktwirtschaft“ aufstellen. Die 1,70 m hohen Meilensteine stehen für die wichtigsten politischen Weichenstellungen, welche die Soziale Marktwirtschaft in den vergangenen 60 Jahren geprägt haben. Gleichzeitig fordern sie die Große Koalition auf, endlich politisch tätig zu werden, um die Soziale Marktwirtschaft im Sinne Ludwig Erhards zu erhalten.

Termin: Freitag, 20. Juni 2008 ab 15:30 Uhr,
vor dem Hauptgebäude der Friedrich-Schiller-Universität,
Fürstengraben 1, 07743 Jena

Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) tritt für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in Deutschland ein, um langfristig Wachstum und Wohl-stand zu sichern. Aktuelle Informationen finden Sie unter www.insm.de.

Pressekontakt:
Jörg Sautner,
Tel.: (030) 700 186 696,
(0163) 6043137,
E-Mail: joerg.sautner@s-f.com

Fototermin als PDF-Download

INSM und WiWo präsentieren Bundesländerranking 2008

Freitag, den 13. Juni 2008

Hamburg ist Dynamiksieger 2008, doch auch Mecklenburg-Vorpommern legt gewaltig zu
Südländer setzen sich weiter ab, Ostländer profitieren vom Aufschwung – im Westen wenig Neues

Berlin/Köln. – Der Stadtstaat Hamburg ist Sieger des INSM-WiWo-Bundesländerrankings 2008. Kein Bundesland zeigte nach dem heute vorgelegten wissenschaftlichen Ländervergleich in der Zeit von 2004 bis 2007 eine bessere Wirtschaftsdynamik. Für die Expertise im Auftrag von Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) und WirtschaftsWoche haben Wissenschaftler der IW Consult GmbH fast 100 ökonomische und strukturelle Indikatoren wie Bruttoinlandsprodukt, Arbeitsmarktdaten, Kaufkraft, Kitabetreuungsquote oder Investitionsquote ausgewertet. Zusätzlich wurden die Unternehmer in den 16 Bundesländern danach befragt, wie stark sie mit Bürokratie konfrontiert sind.

Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern haben sich danach in den letzten Jahren von sehr unterschiedlichen Niveaus aus am besten entwickelt. Hinten liegen im Dynamikvergleich Bremen (Platz 16), Nordrhein-Westfalen (15) und das Saarland (14).

Dynamiksieger Hamburg profitiert als internationale Hafenstadt in besonderer Weise davon, dass man sich dort „frühzeitig auf die veränderten Bedingungen im internationalen Warenaustausch eingestellt hat“, so Dr. Michael Inacker, stellvertretender Chefredakteur der WirtschaftsWoche. Inacker lobt in diesem Zusammenhang besonders „die wirtschaftsfreundliche Politik des Hamburger Senats, der den Ausbau des Hafens und eine Vertiefung der Elbe ermöglicht hat“. Zudem ist Hamburg zweitgrößter europäischer Standort der zivilen Luftfahrt.

In den Daten des aktuellen INSM-WiWo-Bundesländerrankings zeigen sich die erzielten Erfolge beispielsweise so:
Hamburg erlebte in den Jahren 2004 bis 2007 einen Einwohnerzuwachs von 1,4 Prozent, während die Einwohnerzahl im Bundesschnitt um 0,3 Prozent sank. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg in Hamburg in der Zeit von 2004 bis 2007 um 4 Prozent, während sie im Schnitt aller Bundesländer nur um 2,2 Prozent stieg. Hamburg punktet auch bei den verfügbaren Einkommen. Diese stiegen in der Zeit von 2004 bis 2006 um 6,4 Prozent. Bundesweit waren es nur 3,8 Prozent.

Den zweiten Platz im Dynamikranking belegt überraschend Mecklenburg-Vorpommern. Das Land profitierte nach Einschätzung der Wissenschaftler in besonderer Weise vom Aufschwung der letzten Jahre und verbesserte seine Arbeitsmarktperformance – wenn auch von einem sehr niedrigen Niveau aus sehr stark. Von 2004 bis 2007 stieg die Versorgung mit Jobs in Mecklenburg-Vorpommern um 6,9 Prozentpunkte. Bundesweit waren es 4,1 Prozentpunkte. Deutlich verbesserte sich in MVP auch die öffentliche Sicherheit, die Zahl der Straftaten ging von 2004 bis 2007 um 13,6 Prozent zurück, während sie bundesweit nur um 5 Prozent sank. Ebenso verbesserte sich die Versorgung mit Lehrstellen in Mecklenburg-Vorpommern deutlich – um 8,8 Prozent gegenüber 3,4 Prozent bundesweit.

Auch die ostdeutschen Bundesländer Brandenburg (Platz 5) und Sachsen (Platz 6) profitierten in unterschiedlichem Maß vom Aufschwung. Hier sanken die Arbeitslosenquoten überdurchschnittlich stark. Unterm Strich zieht Studienleiter Dr. Karl Lichtblau das Fazit, „dass der ostdeutsche Arbeitsmarkt in besonderer Weise vom Aufschwung der letzten Jahre profitiert hat“. Allerdings spiegeln sich diese Veränderungen noch nicht in Wohlstandsindikatoren wie „Kaufkraft“ oder „Verfügbares Einkommen“ wieder.

Hier und in vielen anderen Bereichen punkten die Südländer Bayern und Baden-Württemberg, die ihren Vorsprung gegenüber dem Rest der Republik zum Teil noch ausbauen konnten. Bayern und Baden-Württemberg belegen die Plätze 3 und 4 im Dynamikranking. Sie finden sich aber gleichzeitig auch auf den ersten beiden Plätzen im Bestandsranking, das den Ist-Zustand dokumentiert. „Beide Länder profitieren von einer starken Industrie, einer hohen Exportquote und einer hohen Konzerndichte, einer gut ausgebildeten Bevölkerung – kurzum: Sie haben sich wie auch Hamburg in der Globalisierung gut aufgestellt“, erklärt dazu INSM-Geschäftsführer Dieter Rath.

Bayern hält bundesweit zahlreiche Top-Positionen – so zum Beispiel bei der Kaufkraft: 20.340 Euro je Einwohner gegenüber einem Bundesdurchschnitt von 18.734 Euro, oder auch bei der inneren Sicherheit: 64,3 Prozent aller Straftaten werden hier aufgeklärt, bundesweit sind es nur 55 Prozent.

Wie Bayern hat auch Baden-Württemberg exzellente Daten am Arbeitsmarkt. Im Ländle gab es im Jahr 2007 nur 4,9 Prozent Arbeitslose, bundesweit war der Prozentsatz fast doppelt so hoch. Deutschlands Spitze hält Baden-Württemberg auch bei der Exportquote seiner Industrie. Sie liegt bei 51,2 Prozent, gegenüber 44,9 Prozent bundesweit. Nirgendwo in Deutschland werden bezogen auf die Einwohnerzahl auch so viele Patente angemeldet wie in Baden-Württemberg.

Die Schlusslichter im Dynamikranking
Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsreichstes Bundesland belegt den vorletzten Platz im Dynamikranking, Bremen ist Schlusslicht. Beide Länder haben einen starken wirtschaftsstrukturellen Wandel zu verkraften.

Die gesamten Ergebnisse der Studie sowie alle detaillierten Stärken-Schwächen-Profile der 16 Bundesländer können im Internet unter www.bundeslaenderranking.de und www.wiwo.de/laenderranking abgerufen werden.

Pressekontakte

INSM:
Dieter Rath
Tel.: (0171) 5488666
E-Mail: rath@insm.de

Carsten Seim
Tel: (0221) 4981 403
E-Mail: seim@insm.de

WirtschaftsWoche:
Bert Losse
Tel.: (0211) 887-2124;
Email: bert.losse@wiwo.de

Weiterführende Informationen:

Der Bericht zum INSM-Bundesländerranking 2008 als PDF

Die Zusammenfassung zum INSM-Bundesländerranking 2008 als PDF

Die Pressemeldung zum INSM-Bundesländerranking 2008 als PDF

„Meilensteine mahnen Große Koalition: Soziale Marktwirtschaft erneuern!“

Donnerstag, den 12. Juni 2008

Aktion zur Festveranstaltung „60 Jahre Soziale Marktwirtschaft”INSM Meilensteine

Berlin – Die Initiative Neue Soziale Markwirtschaft (INSM) forderte heute vor dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Große Koalition zur Stärkung der Sozialen Marktwirtschaft auf. Fünf „Meilensteine“ mit wichtigen politischen Entscheidungen wurden von der INSM vor dem BMWi aufgestellt. Ein sechster „Meilenstein“ stellt die Frage, welchen Beitrag die Große Koalition zur Verbesserung unserer Wirtschafts- und Sozialsysteme geleistet hat. Die Aktion fand anlässlich der Festveranstaltung „60 Jahre Soziale Marktwirtschaft“ statt, die in Anwesenheit der Bundeskanzlerin Angela Merkel begangen wurde.

Die 1,70 m hohen Meilensteine stehen für herausragende politische Weichenstellungen aus den vergangenen 60 Jahren: die Währungsreform (1948), das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (1958), der Neubeginn marktwirtschaftlicher Politik (1982), die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (1993) und die Agenda 2010 (2003).

Der letzte Meilenstein fragt: „Was ist der Beitrag der Große Koalition?“„Die Große Koalition tut zu wenig, um die Erfolgsgeschichte der Sozialen Marktwirtschaft fortzuschreiben. Statt die Weichen auf mehr Wachstum und Beschäftigung zu stellen, werden neue Hürden vor allem auf dem Arbeitsmarkt aufgebaut“, erklärte INSMGeschäftsführer Max A. Höfer zur Aktion.

Die INSM tritt für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in Deutschland ein, um langfristig Wohlstand und Wachstum zu sichern.

Pressekontakt:
Max A. Höfer,
Tel.: (0221) 4981-404,
E-Mail: hoefer@insm.de

Weiterführende Informationen

Die Pressemeldung als PDF downloaden.

Lesen Sie im INSM-Merkelmeter, der Politikanalyse der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, was die Große Koalition seit 2005 zur Erneuerung der Sozialen Marktwirtschaft unternommen hat. Das INSM-Merkelmeter ist unterteilt in die Bereiche Arbeitsmarktpolitik, Sozialpolitik, Steuer- und Finanzpolitik sowie Bürokratieabbau.

Die aktuelle wissenschaftliche Bewertung der Bundespolitik von Prof. Dr. Michael Hüther:

Union und SPD überbieten sich in vermeintlich sozialen Projekten – wie zum Beispiel Mindestlöhnen, die am Ende Beschäftigung kosten werden, und sinnlosen, aber teuren öffentlichen Beschäftigungsprogrammen, mit denen sie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) durch die Hintertür wieder einführen. Das neunte Merkelmeter, die wissenschaftliche Politik-Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) und der WirtschaftsWoche, belegt den Eindruck, dass sich die Große Koalition zurzeit auf dem Aufschwung ausruht.

Die aktuelle Dokumentation und wissenschaftliche Bewertung der Koalitions-Gesetzgebung seit Sommer 2007 zeigt darüber hinaus: Die Koalition hat reformpolitisch Boden verloren und ist von einer Politik, die langfristig mehr Wachstum und Beschäftigung ermöglicht, weiter entfernt als noch im Sommer. Die Punktzahl des Merkelmeters fiel von 4,2 Punkten im Sommer auf nun 3,1 von 100 in dieser Legislaturperiode möglichen Zählern. Bei einem Wert von 100 hätte die Koalition nach einem wissenschaftlichen Maßnahmeplan des IW Köln optimale Rahmenbedingungen für nachhaltiges Wachstum und mehr Beschäftigung in Deutschland geschaffen. Der aktuelle Wert des INSM-WiWo-Merkelmeters gibt eine Vorstellung davon, wie weit die Koalition von diesem Ziel noch entfernt ist.

Dieser Rückschritt geht vor allem auf arbeitsmarktpolitische Fehlentscheidungen zurück. Hier hagelte es in jüngster Zeit populistische Polit-Placebos. So führt die Koalition über den „Kommunal-Kombi“ die teuren und gleichzeitig weitgehend wirkungslosen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen wieder ein. Gegen den fachlichen Rat vieler Ökonomen verlängert die Regierung Merkel zudem die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für Ältere. Dabei hat die im Zuge der Agenda 2010 durchgesetzte Verkürzung auf 12 Monate bzw. 18 Monate (für über 55-Jährige) nachweislich neue Arbeitsanreize geschaffen und zig tausende von Älteren zurück in eine reguläre Beschäftigung geführt. Die Bundesregierung billigte darüber hinaus branchenspezifische Mindestlöhne sowie einen Mindestlohn im Postgewerbe. Das könnte den Anfang einer Lawine von Forderungen nach staatlicher Lohnkontrolle markieren – und am Ende den hunderttausendfachen Verlust von Arbeitsplätzen, weil Unternehmen geringer Qualifizierte zu einem staatlichen Garantielohn nicht mehr einstellen können.

In der Finanzpolitik steuert die Große Koalition auf eine Entscheidung zu, die vor allem die für unsere Wirtschaft so wichtigen Familienunternehmen beeinträchtigen wird: Die geplante Reform der Erbschaftssteuer droht in bürokratischer Konfusion zu enden. Die Bundesregierung präsentiert einen Gesetzentwurf, der den Erlass der Erbschaftssteuer von so komplizierten Auflagen abhängig macht, dass man sich wünscht, Deutschland würde dem Beispiel Österreichs folgen: Dort wird man die Erbschaftssteuer einfach abschaffen.

„Einstieg in Arbeit“ – die INSM-Schiffstour im Regierungsviertel

Dienstag, den 10. Juni 2008

Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft holt Prominente, Experten und Bürger ins Boot für mehr Beschäftigung

Berlin. – Sommer 2008: Noch immer sind Millionen Menschen in Deutschland auf der Suche nach einem Arbeitsplatz. Gerade unter den jüngeren und älteren finden viele keinen Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Einstiegshürden sind hoch. Wie sie überwunden werden können und welche neuen Konzepte wir brauchen, um Beschäftigung für mehr Menschen zu schaffen, das ist Gegenstand der aktuellen Kampagne „Einstieg in Arbeit“ der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). „Der berufliche Aufstieg ist perspektivisch immer ein wichtiges Thema“, fasst INSM-Geschäftsführer Dieter Rath die Kampagnenidee zusammen, „aber für viele Menschen ist der Einstieg in Arbeit das eigentliche Problem, und wir möchten Politik und Bürger anregen, gemeinsam mit uns über neue Konzepte nachzudenken.“

Vom 16. bis 18. Juni 2008 lädt die INSM gemeinsam mit dem Tagesspiegel zur Diskussion auf das Spreeboot „Comtess“ im Regierungsviertel ein. An Bord sind u.a. Andreas Schneider, der PISA-Experte der OECD, der „Arbeitsbeschaffer“ Lars Naun-dorf, die Politikerin Ekin Deligöz und der Schattenwirtschaftsexperte Prof. Friedrich Schneider. Sie und weitere Prominente diskutieren mit interessierten Bürgern über neue Wege zu mehr Beschäftigung.

Jeder der drei Tage ist einem Thema gewidmet: Am 16.6. geht es um bessere Bildungschancen, am 17.6. um den umstrittenen Mindestlohn und seine Wirkungen und am 18.6. darum, wie Familie und Karriere besser vereinbar sein können. Zum Programm gehört an jedem der drei Thementage vormittags eine Podiumsdiskussion; am Nachmittag gibt es Zuschauergespräche mit einem Experten und einen unterhaltsamen Ausklang.

Mehr zu den Inhalten der Kampagne finden Sie unter www.einstieg-in-arbeit.de.
Im Rahmen der Schiffstouren sind Einzelinterviews mit den Gästen nach Absprache gern möglich. Das vollständige Programm finden Sie anbei.

Über Ihre Anmeldung mit dem beigefügten Faxformular würden wir uns freuen.

INSM-Pressemeldung als PDF-Download.

Pressekontakt:
Barbara Willms,
Tel.: (0172) 2486252,
E-Mail: willms@insm.de

„Hürden weg! Einstieg in Arbeit erleichtern.“

Montag, den 28. April 2008

Aktion mit Olympiasiegerin zu den Koalitionsberatungen über den Mindestlohn

Berlin – Olympiasiegerin Ulrike Nasse-Meyfarth warb mit einer Aktion vor dem Berliner Reichstagsgebäude dafür, den Einstieg in Arbeit zu erleichtern. Die Aktion der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft fand anlässlich der Sitzung des Koalitionsausschusses statt, der an diesem Tag über den Mindestlohn beriet. Während der Tagung des Koalitionsausschusses war ein Hürdenparcours vor dem Reichstagsgebäude aufgebaut. Die Hürden symbolisieren dabei fünf Themenfelder, die in Deutschland aktuell viele Menschen am Einstieg in den Arbeitsmarkt hindern: Ausufernde Bürokratie, verbreitete Bildungsdefizite, der beschlossene Mindestlohn, hohe Lohnzusatzkosten und überzogene Kündigungsschutz-Vorschriften. In Deutschland leiden darunter besonders Gering¬qualifizierte, Ältere, Jugendliche und Langzeitarbeitslose.

Die zweifache Olympiasiegerin im Hochsprung, Ulrike Nasse-Meyfarth, Unterstützerin der INSM, diskutierte bei der INSM-Aktion mit Passanten, Poli-tikern und Journalisten. Sie engagiert sich heute beruflich in der sportlichen Jugendarbeit. Nasse-Meyfarth: „Im Sport gilt das Prinzip des fairen Wettbewerbs. Bei einem Hürdenlauf sind die Hürden so ausgelegt, dass sie überwindbar blei-ben. Dies ist auf dem Arbeitsmarkt nicht der Fall. Viele Bewerber stehen hohen Einstiegsbarrieren gegenüber. Das hindert sie daran, überhaupt in den Wett-bewerb einzutreten.“

INSM-Geschäftsführer Max A. Höfer: „Die Große Koalition muss deutlich mehr tun, um den Weg in den Arbeitsmarkt freizumachen. Vor allem aber darf sie keine neuen Hürden aufbauen, wie dies beim Mindestlohn der Fall ist.“ Höfer weiter: „Stattdessen muss die Politik schnellstens alle Hürden am Arbeitsmarkt abbauen und damit die Einstiegs- und Aufstiegschancen für alle zu verbessern.“

Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft tritt für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in Deutschland ein, um langfristig Wohlstand und Wachstum zu sichern. Aktuelle Informationen finden Sie unter www.insm.de.

Pressekontakt:
Max A. Höfer,
Tel.: (0221) 4981-404,
E-Mail: hoefer@insm.de

André Hewer,
Tel.: (030) 7 00 18 6752,
(0176)20074203
E-Mail: andre.hewer@s-f.com

Weiterführende Informationen:

Hier können Sie die Pressemeldung als PDF downloaden.

Finden Sie mehr zum Thema Mindestlohn und Arbeitsmarktpolitik im Allgemeinen im INSM-Merkelmeter, der wissenschaftlichen Politik-Analyse der Initiative Neue Soziale Martkwirtschaft (INSM) und der WirtschaftsWoche:

Arbeitsmarktpolitik

Im Koalitionsausschuss haben Union und SPD sich auf die flächendeckende Einführung branchenspezifischer Mindestlöhne geeinigt. Dies wollen sie über die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und die Aktualisierung des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes erreichen. Das Entsendegesetz wurde 1996 von der Regierung Kohl eingeführt. Das Gesetz sollte vor allem … Mehr

Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und Modernisierung des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz soll auf alle Branchen ausgeweitet werden, die mindestens zur Hälfte tarifgebunden sind. Alle entsprechenden Wirtschaftszweige, deren Tarifparteien mit einem bundesweiten Tarifvertrag bis zum 31.3.2008 einen gemeinsamen Antrag gestellt haben, werden aufgrund des dann eingeleiteten Gesetzgebungsverfahrens in seinen Geltungsbereich … Mehr

50 Studenten-Sekretariate im Test: Göttingen top – Berlin flop

Donnerstag, den 24. April 2008

Köln (ots) – Etwa 350.000 Schüler immatrikulieren sich in diesem Jahr an deutschen Hochschulen. Erste und wichtigste Anlaufstelle für sie sind dabei die Immatrikulationsämter oder Studentensekretariate der zukünftigen Unis. Wie gehen diese Büros mit ihren baldigen Studierenden um? Unicheck.de hat das getestet.

Das Ergebnis: Die vermeintliche Servicewüste kommt in Bewegung, aber nur ein bisschen. Für Unicheck hat der Deggendorfer Gymnasiast Markus Nagler 50 Immatrikulations-Ämtern eine Mail geschrieben und beispielsweise gefragt, wo er sich nach einem Wohnheimzimmer erkundigen kann. Nach wenigen Stunden waren Antworten im Briefkasten, von immerhin der Hälfte aller Büros. Nur zwei haben gar nicht reagiert, alle anderen innerhalb von zehn Tagen.

Allerdings haben nur fünf Hochschulen alle sechs Fragen beantwortet, die dem Tester unter den Nägeln brannten. Die anderen ließen einzelne oder alle Fragen aus, kopierten stattdessen allgemeine Informationstexte in die Mail. Auch bei den online verfügbaren Informationen für zukünftige Studierende und vor allem den Öffnungszeiten der Büros gibt es große Schwankungen: zwischen 6 und 33 Stunden pro Woche.

Sieger beim Test, in den insgesamt vier Kategorien eingegangen sind, ist die Georg-August-Universität Göttingen, vor der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und der Universität Rostock. Das Schlusstrio (Plätze 48 bis 50) bilden die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, die Hochschule Konstanz und die Humboldt-Universität zu Berlin. “Ein bisschen Licht, aber noch viel Schatten”, kommentiert Ronald Voigt von Unicheck das Ergebnis.

Das komplette Ranking finden Sie hier: http://www.presseportal.de/go2/Studiensekretariate

Unicheck ist ein Portal der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, einer überparteilichen Reformbewegung von Bürgern, Unternehmen und Verbänden: www.insm.de. Unicheck.de wird unterstützt von Unicum, der Financial Times Deutschland (FTD) und dem Verbrauchermagazin Guter Rat.

Pressekontakt:
Ronald Voigt
Tel.: (0221) 4981-418
E-Mail: voigt@insm.de.

Weiterführende Informationen:

Finden Sie mehr zum Unicheck-Test:

Artikel zum Test in den Campus-News des INSM-Portals zu Studiengebühren:

Der erste Eindruck zählt. Jedes Jahr nehmen hunderttausende Abiturienten zum ersten Mal Kontakt mit einer deutschen Hochschule auf. Erste Anlaufstelle sind typischerweise die Verwaltungsmitarbeiter des Studentensekretariats. Ob man dort ein’s auf die Mütze kriegt, das Schweigen im Walde herrscht oder man freundlich informiert wird, Unicheck hat’s für Euch herausgefunden. weiter

Alle Ergebnisse des deutschlandweiten Sekretariatstests von Unicheck als PDF

Der Fragebogen, der an Universitäten verschickt wurde als PDF

Der Fragebogen, der an Fachhochschulen verschickt wurde als PDF

Kindergärten in Deutschland – der Gebührenwahnsinn!

Montag, den 17. März 2008

Neue Studie offenbart große regionale Unterschiede bei den Gebühren kommunaler Kindergärten – von 0 bis 3.888 Euro im Jahr

Gebühren-Ranking von 100 Städten / Eltern in Norddeutschland zahlen oft mehr

Berlin, 17. März 2008 – Ein aktueller Preisvergleich der kommunalen Kindergärten in 100 deutschen Städten offenbart jetzt eklatante regionale Unterschiede. Während einige Kommunen sogar einkommensschwache Familien kräftig zur Kasse bitten, müssen in anderen Städten selbst Besserverdienende keinen Cent für die Betreuung der Dreibis Sechsjährigen zahlen. „Diese Unterschiede haben eine erhebliche soziale Schieflage zur Folge“, so ELTERN-Chefredakteurin Marie-Luise Lewicki. „Und sie behindern die Chancengleichheit unter Deutschlands Kindern.“

Dass die Gebühren kommunaler Kindergärten in Deutschland variieren, ist zwar nicht neu. Wie gewaltig aber die Unterschiede im Bundesgebiet tatsächlich sind, macht jetzt erstmals eine gemeinsame Untersuchung der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) und der Zeitschrift ELTERN transparent. Experten der IW Consult, Köln, haben Daten aus den 100 bevölkerungsreichsten deutschen Städten gesammelt und die Kosten für Halbtagsbetreuung verglichen.* Die Studie zeigt, dass Durchschnittsverdiener je nach Stadt viel Geld in die Hand nehmen müssen, wenn sie ihren Nachwuchs in die Kita schicken. So muss beispielsweise eine Familie (Familienbrutto 45.000 Euro) für zwei Kinder in Bremen 3.096 Euro im Jahr aufbringen. INSM-Geschäftsführer Max A. Höfer plädiert dafür, „den Halbtags-Kindergarten ab dem 3. Lebensjahr als erste Bildungsstufe zu sehen und wie die Schule bundesweit generell kostenfrei zu stellen“. Dem pflichtet Marie-Luise Lewicki bei: „Frühkindliche Förderung entscheidet über spätere Chancen im Leben und darf nicht an finanziellen Hürden scheitern.“

Weitere zentrale Ergebnisse der Untersuchung:

Je höher das Einkommen, desto geringer die prozentuale Belastung

Es gibt verschiedene Methoden, die Beiträge sozial zu staffeln: Viele Städte gewähren Geschwisterermäßigung, andere nicht. Die meisten Kommunen staffeln die Elternbeiträge nach Einkommen, aber nicht alle. Einige Länder schreiben diese Staffelung vor, andere nicht. Im Durchschnitt nimmt der prozentuale Anteil am Bruttojahreseinkommen, den die Eltern für die jährlichen Elternbeiträge in städtischen Kindertageseinrichtungen aufbringen müssen, mit steigendem Bruttojahreseinkommen ab. Die Anzahl der Einwohner in den Kommunen hat keinen kausalen Einfluss auf die Höhe der Elternbeiträge: Weder steigen die Elternbeiträge mit der Anzahl der Einwohner, noch fallen sie strikt.

Teures Norddeutschland

Die Studie belegt, dass die Höhe der Elternbeiträge auch nach Bundesländern zum Teil extrem variiert: Kommunen aus nördlichen Bundesländern belasten Bezieher geringer, mittlerer und hoher Einkommen im Durchschnitt höher als Kommunen aus südlichen Bundesländern. In Nord- und Ostdeutschland sind die Einrichtungen für Geringverdiener oft kaum erschwinglich. Lübeck beispielsweise bittet Eltern mit geringem Familieneinkommen mit 1.692 Euro pro Jahr für ein Kind zur Kasse. Das heißt: Diese Eltern müssen für den Kindergarten bis zu 7 Prozent ihres Jahreseinkommens ausgeben. Von Beziehern hoher Einkommen verlangt Minden die höchsten Beiträge: Wer zwei Kinder im Kindergarten hat, muss hier 3.888 Euro berappen. Hessische und sächsische Kommunen belasten sowohl Bezieher mittlerer als auch hoher Einkommen am wenigsten. Im Saarland, in Berlin, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz bleibt immerhin das letzte Kindergartenjahr kostenfrei.

Heilbronn belegt Spitzenplatz des Rankings

Als einsamer Sieger in jeder der sechs möglichen Konstellationen des Rankings geht Heilbronn hervor: Die finanzielle Belastung für Eltern reduziert sich hier auf null Euro, da die Stadt seit dem 1. Januar 2008 komplett auf Eltern-Beiträge verzichtet. 24 weitere der 100 untersuchten Kommunen stellen das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei.

Detaillierte Ergebnisse der Untersuchung finden Sie im Internet unter www.eltern.de/kita-monitor und www.insm-kindergartenmonitor.de. Sie sind bei Nennung der Quelle: ELTERN & Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) frei verwendbar für die Berichterstattung.

Pressekontakte:

Eva Kersting
Kommunikation / PR
G+J Frauen / Familie / People
Gruner + Jahr AG & Co KG
Tel: (040) 37 03 29 90
E-mail: kersting.eva@guj.de

Carsten Seim
Projektleiter
INSM – Initiative Neue Soziale
Marktwirtschaft GmbH
Tel: (02 21) 49 81 403
E-Mail: seim@insm.de

Downloads:

Pressemitteilung zum INSM-Kindergartenmonitor
Stellungnahme Max A. Höfer, Geschäftsführer der INSMStellungnahme Marie-Luise Lewicki, Chefredakteurin von ELTERN und ELTERN family

Die Städteprofile im Überblick:

Pressekonferenz der Zeitschrift ELTERN und der INSM: Studie vergleicht bundesweit Kitagebühren

Donnerstag, den 13. März 2008

Von null bis fast 4000 Euro im Jahr: Ein aktueller Preisvergleich der kommunalen Kindergärten in 100 deutschen Städten offenbart jetzt eklatante regionale Unterschiede. Die Ergebnisse werden am Montag, 17. März, 12 Uhr, der Presse vorgestellt.

Mit der gemeinsamen Untersuchung von INSM (Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft) und der Zeitschrift ELTERN liegt erstmals ein bundesweiter Überblick über Kindergartengebühren vor. Wissenschaftler der IW Consult GmbH Köln haben dafür Daten aus den 100 bevölkerungsreichsten deutschen Städten gesammelt und die Kosten für Halbtagsbetreuung verglichen.

Die Studienergebnisse präsentieren Ihnen Marie-Luise Lewicki, Chefredakteurin ELTERN und ELTERN family, Oliver Steinbach, stellvertretender Chefredakteur ELTERN, sowie Max A. Höfer, Geschäftsführer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), am

Montag, 17. März 2008, 12:00 Uhr,

im Tagungszentrum in der Bundespressekonferenz, Schiffbauerdamm 40 / Ecke Reinhardtstraße 55, 10117 Berlin.

Akkreditierung per E-Mail an kersting.eva@guj.de bis 10. März 2008.

Pressekontakt:
Eva Kersting

Kommunikation/PR
G+J Frauen / Familie / People
Gruner + Jahr AG & Co KG
Tel: 040/3703-2990
E-mail: kersting.eva@guj.de
Pressemappe als RSS Homepage
 
Carsten Seim
Projektleiter Kindergartenmonitor
INSM – Initiative Neue Soziale
Marktwirtschaft GmbH
Tel: (02 21) 49 81 403
E-Mail: seim@insm.de

Weiterführende Informationen aus einer bereits 2006 vorgestellten Kindergartenstudie der INSM:

Was kostenlose Kindergärten kosten, und warum sich das rechnet - Eine INSM-Studie hat ermittelt, dass es den Staat rund 3,6 Milliarden Euro kosten würde, damit alle Kinder ab dem vierten Lebensjahr kostenfrei in den Kindergarten gehen können. Lesen Sie hier mehr über die wissenschaftlichen Berechnungen.

Was die Politik nun für unsere Kinder tun muss – Die Erkenntnisse aus der INSM-Studie dürfen nach Auffassung der Redaktion ELTERN nicht ohne Konsequenzen bleiben. Zur Vorstellung der INSM-Studie am 11. Dezember 2006 in Berlin wurde ein Forderungskatalog für eine bessere Vorschulförderung präsentiert.

Was Deutschlands Eltern über das Thema denken – Eine Mitte November 2006 durchgeführte Forsa-Umfrage hat ergeben, dass eine breite Mehrheit aller befragten Eltern mit mindestens einem Kind unter 7 Jahren einen verpflichtenden Kindergartenbesuch befürwortet. Lesen Sie hier mehr.

Was Politiker und Fachleute darüber denken – Das Politiker- und Expertenurteil über die Einführung einer Kindergartenpflicht, um Chancengleichheit auch für Kinder aus bildungsarmen Schichten zu gewährleisten, ist gespalten. Lesen Sie hier die Argumente für und gegen eine Kindergartenpflicht.

Die Pflegeversicherung in der Krise

Mittwoch, den 23. Januar 2008

DIA-Studie beziffert erstmals konkrete Versorgungslücken

Berlin, 23. Januar 2008

Die demografische Entwicklung führt das System der sozialen Pflegeversicherung (SPV) zwangsläufig in die Krise. Deshalb fordert die aktuellste DIA-Studie einen Systemwechsel hin zu einer kapitalgedeckten Eigenvorsorge.

„Ohne grundlegende Reformen wird das System der sozialen Pflegeversicherung (SPV) in den kommenden Jahrzehnten zusammenbrechen.“ Dessen sind sich die die Autoren der DIA-Studie, Professor Dr. Bernd Raffelhüschen und Dr. Jasmin Häcker (Forschungszentrum Generationenverträge, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg), sicher. Die Ursachen dafür sehen sie im erst 1995 eingeführten Umlageverfahren, das aufgrund des tiefgreifenden demographischen Wandels zum Kollaps führen wird. So ergibt sich aus den Daten des Statistischen Bundesamts (2006), dass im Jahr 2050 auf 100 Erwerbstätige 58,8 Rentner und 26,4 pflegebedürftige Menschen entfallen werden. Zum Vergleich: 2005 standen 100 Erwerbstätigen 30,5 Menschen über 65 Jahre und 7,1 Pflegebedürftige gegenüber.

Beitragssätze bis zu sieben Prozent
Lag der Beitragssatz 2007 noch bei 1,7 Prozent, wird er zum 1.7.2008 auf 1,95 Prozent angehoben. Aufgrund der demographischen Entwicklung wird dieser bis zum Jahr 2020 auf 2,4 Prozent, bis 2035 auf 3,3 Prozent und bis 2055 auf 4,6 Prozent steigen. Berücksichtigt man eine realistische Ausgabensteigerung im Pflegesektor von 2,5 Prozent p.a., müsste der Beitragssatz laut DIA-Studie 2055 nicht 4,6 sondern sogar sieben Prozent betragen.

Magere Renditen
Je älter ein Jahrgang ist, umso stärker profitiert er von der umlagefinanzierten SPV. Bei einem unterstellten Beitragssatz von konstant 1,95 Prozent und gleichbleibendem realen Leistungsniveau erzielt der Jahrgang 1935 eine „Rendite“ – das Verhältnis von Beiträgen zu Leistungen – von 33,5 Prozent, die 1945 Geborenen noch 9,7 Prozent, der Jahrgang 1975 sowie die Folgejahrgänge nur noch 3,8 Prozent. Berücksichtigt man aber den über die Zeit steigenden Beitragssatz, wird der Jahrgang 1975 nur noch mit 2,7 Prozent Rendite rechnen können, die 2005 Geborenen beispielsweise mit 1,3 Prozent, der Jahrgang 2010 mit 1,2 Prozent.

Das „Einfriermodell“ – Ausweg aus der Krise
Um zu verhindern, dass junge sowie zukünftige Jahrgänge für gleiche reale Pflegeleistungen deutlich höhere Beiträge zu bezahlen haben, ist eine umfassende Reform unausweichlich. Als eine Möglichkeit schlägt die DIA-Studie vor, den Beitragssatz zur SPV bei 1,7 Prozent einzufrieren. Dies bedeutet eine Reduzierung des aktuellen Leistungsniveaus in den einzelnen Pflegestufen auf etwa die Hälfte. Unter der realistischen Annahme, dass im Pflegebereich ein moderater Kostendruck (2,5 Prozent Steigerung p.a.) unvermeidbar ist, läge das Niveau langfristig sogar bei unter einem Drittel und hätte eher den Charakter einer Grundversorgung.

Versorgungslücken bis zu 65 Prozent
In der Übergangsphase behalten die älteren Versicherten weitgehend ihren Leistungsanspruch gegenüber der SPV. Die jüngeren Versicherten sind demgegenüber zwar stärker von den Leistungskürzungen betroffen, haben aber genügend Zeit für den Aufbau einer privaten kapitalgedeckte Zusatzversicherung. Im optimistischen Szenario („ohne Kostendruck“) mit 1,5 Prozent Ausgabensteigerung p.a. besteht für den Jahrgang 1912 eine Versorgungslücke von 2,2 Prozent für den Jahrgang 1937 bereits von 18,8 Prozent bei den 2007 Geborenen von knapp 60 Prozent beim Jahrgang 2022 von knapp 65 Prozent. Bei einem realistischen Kostenanstieg von 2,5 Prozent steigen die Versorgungslücken insbesondere für Jüngere fast auf das Doppelte.

Verpflichtende kapitalgedeckte Pflege(zusatz)versicherung
Für die Versorgungslücken haben die Autoren die monatliche Prämienzahlung für eine kapitalgedeckten Pflege(zusatz)versicherung berechnet. In einem Szenario mit einem konstanten Beitragssatz zur SPV von 1,7 Prozent und nur 1,5 Prozent Kostensteigerung p.a. bei den Gesamtpflegekosten läge die monatliche Prämie für 2007 Geborene bei 14,40 Euro, für den Jahrgang 2000 bei rund 15 Euro, für 1980 Geborene bei rund 20 Euro, den Jahrgang 1960 bei 24 Euro. Bei einer realistischer Weise anzunehmenden jährlichen Kostensteigerung von 2,5 Prozent p.a. müsste der Jahrgang 2007 – entsprechend der höheren Versorgungslücke – monatlich eine Prämie von 26 Euro zahlen, 2000 Geborene etwa 27 Euro, der Jahrgang 1980 33 Euro und 1960 Geborene 39 Euro.

Des weiteren wird Max A. Höfer, Geschäftsführer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) einen auf dieser Studie fußenden Internetrechner vorstellen, mit dessen Hilfe jeder Bürger seine individuelle Rendite, seine Deckungslücke und die dafür erforderliche Zusatzprämie ermitteln kann.

DIA-Sprecher Bernd Katzenstein empfiehlt zur Lösung des Problems eine Versicherungspflicht. „Notwendig ist eine private Versicherungspflicht für die Pflegeversicherung, deren Prämien als Sonderausgaben von der Einkommensteuerschuld abzuziehen sein muss.“

Den INSM-Pflegerechner finden Sie unter www.insm.de. Die Studie „Die Pflegeversicherung in der Krise“ kann unter www.dia-vorsorge.de angefordert werden.

Pressekontakt:
Intiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)
Jens Walter
Tel.: 0221/4981-412
E-Mail: walter@insm.de

Deutsches Institut für Altersvorsorge (DIA)
Bernd Katzenstein
Tel.: 0221/161 2113
E-Mail: katzenstein@dia-vorsorge.de

Weiterführende Informationen

>> Zum INSM-Pflegerenditor

Die Reform der sozialen Pflegversicherung im INSM-Merkelmeter, der wissenschaftlichen Politikanalyse der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft:

Eckpunkte zur Reform der sozialen Pflegeversicherung (sPV)

Beschluss des Koalitionsausschusses vom 18.6.2007

Bewertungsrelevante Änderungen

  • Leistungsseite:
    • Erhöhung der Pflegesätze in drei Stufen 2008/2010/2012,
    • ab 2015 Anpassung der Pflegesätze an die Preisentwicklung,
    • Ausweitung des Leistungskatalogs auf Demenzkranke und Verbesserungen für Alzheimer-Patienten sowie
    • Einführung eines Anspruchs auf eine 6-monatige Pflegezeit.
  • Finanzierungsseite:
    • Erhöhung des Pflegebeitrags um 0,25 Prozentpunkte auf 1,95 Prozent zum 1.7.2008.
  • Nachrichtlich:
    • Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte auf 3,9 Prozent zum 1.1.2008.
  • Keine Einigung zu folgenden Punkten, die im Koalitionsvertrag explizit vorgesehen waren:
    • Ergänzung des Umlageverfahrens durch kapitalgedeckte Elemente („Demographie-Reserve”) und
    • Einführung eines Finanzausgleichs zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung.

Bewertung

Wie schon bei der im April 2007 in Kraft getretenen „Gesundheitsreform 2007” wird es auch durch die „Reform zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung” für die Versicherten zunächst einmal teurer. Denn der Beitragssatz soll zu Beginn der zweiten Jahreshälfte 2008 von 1,7 auf 1,95 Prozent angehoben werden.[1] Mit den Mehreinnahmen sollen der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert und die Pflegesätze in den einzelnen Pflegestufen finanziell aufgestockt werden. Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses sind in mehrfacher Hinsicht zu kritisieren:[2]

  • Die Ausgaben werden zusätzlich steigen,
  • die finanziellen Lasten verschieben sich weiter zu Ungunsten der jungen Beitragszahler,
  • das Prinzip der sozialen Pflegeversicherung als Teilkaskoversicherung wird ausgehöhlt.

Ausgabenanstieg. Ohne die vorgesehene Anpassung der Pflegeleistungen an die Preisentwicklung erhöhen die neuen Leistungsansprüche zugunsten altersdementer und an Alzheimer erkrankter Personen sowie die stufenweise Anpassung der Pflegesätze die jährlichen Ausgaben bis zum Jahr 2030 um rund 3 Milliarden Euro. Mit der Dynamisierung der Pflegesätze ab 2015 steigt der Mehraufwand bis 2030 zusätzlich um 9,2 Milliarden Euro pro Jahr.[3] Dabei lassen die Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit nicht erkennen, mit welchen Annahmen die demographische Entwicklung in die Berechnungen einfließt.

Bereits vor der Reform haben zahlreiche Experten prognostiziert, dass sich die Zahl der Pflegefälle bis zur Mitte des Jahrtausends gegenüber heute auf 4 Millionen verdoppeln wird. Die Einbeziehung weiterer Personengruppen in den Kreis der Anspruchsberechtigten wird diese Entwicklung beschleunigen. Mit steigenden Pflegefallzahlen verschärfen sich automatisch die Finanzierungserfordernisse. weiter

INSM-Newsletter: Was die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft im letzten Quartal 2007 bewegt hat

Dienstag, den 25. Dezember 2007

INITIATIVE EXPRESS, der Newsletter der INSM (Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft), informiert Sie über die Arbeit der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) in den letzten drei Monaten des Jahres 2007.

Lesen Sie mehr über das Sachbuch “Globalisierung verstehen”, das mit Fakten gegen Vorurteile in der Debatte um die zunehmende Vernetzung der weltweiten Wirtschaft antritt, das INSM-Buch “Chancen des Wachstums”, an dem unter anderem der Dalai Lama mitgeschrieben hat, über INSM-Expertise zu aktuellen Themen im Reformdiskurs – zum Beispiel ein Ranking der Gründerförderung in Deutschland. Mehr Infos finden Sie auch zur VI. Ludwig-Erhard-Lecture, bei der Nobelpreisträger Edmund Phelps den Deutschen ins Reformgewissen geredet hat, dem Sportpresseballl 2007, den die INSM zum nunmehr vierten Mal unterstützt hat, sowie über einen Auftritt der INSM (Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft) auf der Berliner Fachmesse “Moderner Staat 2007″. Unionspolitiker Wolfgang Bosbach hat dabei das INSM-Buch “Deutschland zum Selbermachen” vorgestellt.

Das PDF des aktuellen INSM-Newsletters finden Sie hier zum Download.

INSM und WirtschaftsWoche stellen neuntes wissenschaftliches Merkelmeter vor

Sonntag, den 16. Dezember 2007

Die Große Koalition wird zur „Einheitsfront des Rückschritts“

Berlin – „Es hagelt zurzeit populistische Polit-Placebos in Berlin“, kritisiert Professor Dr. Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW), zur Vorstellung des 9. Merkelmeters, der wissenschaftlichen Politikanalyse im Auftrag von INSM (Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft) und WirtschaftsWoche. Im Visier hat der Ökonom vor allem „arbeitsmarktpolitische Fehlentscheidungen der Koalition“:

  • die längere Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für Ältere,
  • die bevorstehende Einführung von Mindestlöhnen
  • und neue teure Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM).

Verunglückt ist nach Auffassung Hüthers auch der Entwurf der Erbschaftssteuerreform. Er wird neue Bürokratie bringen und die Unternehmensnachfolge erschweren. „Die Große Koalition in Österreich wird die Erbschaftssteuer kurzerhand abschaffen. Soviel Mut wie beim kleinen Nachbarn wünschten wir auch der Großen Koalition in Berlin“, meint Hüther. Sein Resümee in der aktuellen Politik-Analyse von INSM und WiWo: „Die große Koalition schraubt erfolgreiche Reformen der Agenda 2010 zurück und ruht sich ansonsten auf dem Aufschwung aus. Aus der Politik der kleinen Schritte des Kabinetts Merkel wurde in den letzten Monaten eine Einheitsfront des Rückschritts. Das kostet im kommenden Jahr Wachstum und Beschäftigung.“

Durch politische Passivität und Fehlentscheidungen setzt diese Koalition Wachstum und weitere Besserung auf dem Arbeitsmarkt aufs Spiel“, ergänzt INSM-Geschäftsführer Max A. Höfer.

Die wissenschaftliche Politikanalyse im Auftrag von INSM (Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft) und WirtschaftsWoche ist seit der letzten Aktualisierung im Sommer von 4,2 Punkten auf 3,1 von 100 in dieser Legislaturperiode möglichen Zählern gefallen .

Das Sündenregister der Koalition Merkel-Steinmeier laut Analyse des 9. Merkelmeters:

Die Verlängerung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I wird zwar in diesem Jahr nicht mehr endgültig beschlossen. Sie soll allerdings rückwirkend ab Beginn des Jahres 2008 in Kraft treten. Dazu INSM-Berater Professor Hüther: „Im Zuge der Agenda 2010 hatte Rot-Grün die Verkürzung der Bezugsdauer von ALG I beschlossen. Und das hat nach dem Urteil vieler Volkswirte neue Beschäftigungsanreize für Ältere gesetzt, eine Arbeit aufzunehmen. Tatsächlich sind auch deswegen heute 280 000 ältere Menschen mehr in Beschäftigung als noch vor einem Jahr. Es ist unverständlich, warum Schwarz-Rot die ALG I-Verlängerung beschlossen hat.“ Darüber hinaus wirft der Wissenschaftler der Bundesregierung „geschönte Rechnungen“ vor. Sie beziffere die Kosten für die längere Zahlung von ALG I auf 800 Millionen Euro. Tatsächlich sei von 1,1 bis 3 Milliarden Euro Mehrkosten auszugehen.

Die aktuelle Merkelmeter-Analyse bemängelt auch die Einführung von Mindestlöhnen. Ökonom Hüther: „Das könnte eine Lawine von Forderungen nach staatlicher Lohnkontrolle auslösen – und am Ende den hunderttausendfachen Verlust von Arbeitsplätzen, weil Unternehmen geringer Qualifizierte zu einem staatlichen Garantielohn nicht mehr einstellen können.“ Negativ bewertet das INSM-WiWo-Merkelmeter auch den „Kommunal-Kombi“, ein staatlich bezuschusstes Beschäftigungsprogramm für Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit. Damit werden nach Auffassung von Hüther „die teuren und weitgehend wirkungslosen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durch die Hintertür wieder eingeführt.“

In der Finanzpolitik steuert die Große Koalition auf eine Entscheidung zu, die vor allem Familienunternehmen beeinträchtigen wird. Die Bundesregierung präsentiert einen Gesetzentwurf, der Erleichterungen bei der Erbschaftssteuer von so komplizierten Auflagen abhängig macht, dass man sich wünscht, Deutschland würde dem Beispiel Österreichs folgen: Dort wird man die Erbschaftssteuer einfach abschaffen!

Nach aktuellen Plänen der Koalition sollen Unternehmer, die einen Betrieb erben, dieses Unternehmen mindestens 15 Jahre weiter betreiben müssen, damit ihnen 85 Prozent der Erbschaftssteuer erlassen wird. Auf zehn Jahr darf darüber hinaus die Lohnsumme im Unternehmen 70 Prozent der Summe zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht unterschreiten. Dazu INSM-Berater Hüther: „Wer das Auf und Ab in der globalen Weltwirtschaft vor Augen hat, wird sich leicht ausmalen können, dass kein Unternehmer heute sagen kann, in welcher Lage sich seine Firma in zehn oder 15 Jahren befinden wird. Das ist deshalb eine völlig wirklichkeitsfremde Regelung.“

Gepunktet hat die Koalition dadurch, dass sie den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung stärker als ursprünglich geplant auf 3,3 Prozent senken wird. INSM-Geschäftsführer Höfer: „Der niedrigere Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung zahlt sich sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber aus: Die Nettoeinkommen steigen und die Arbeitskosten sinken um jeweils gut 3,5 Milliarden Euro. Das erleichtert es den Unternehmen, neue Mitarbeiter einzustellen.“

Die zweite gute Nachricht erfreut den Finanzminister: Der Aufschwung spült mehr Steuergeld in die öffentlichen Kassen: Das gesamtstaatliche Defizit wird dadurch dieses Jahr voraussichtlich auf Null gehen.

Ausführlichere Informationen zum neunten Merkelmeter finden Sie ab Montag in der neuen WirtschaftsWoche sowie ab sofort auf www.insm-merkelmeter.de und www.wiwo.de. Die Pressemeldung zum 9. Merkelmeter downloaden.

Kontakt:
Carsten Seim,
INSM-Projektleitung Merkelmeter
Tel.: (0221) 4981 403,
E-Mail: seim@insm.de

Konrad Handschuch,
Redaktion WirtschaftsWoche
Tel: (0211) 8872118;
E-Mail: Konrad.Handschuch@wiwo.de

Themenübergreifende Presseinformationen erhalten Sie auch unter presse@insm.de.

Weiterführende Informationen:

Neue Gesetze im Merkelmeter:

Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I

  • Die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I (ALG I) soll ab dem 1.1.2008 folgendermaßen geändert werden:
    • 50- bis 54-Jährige erhalten bis zu 15 Monate lang ALG I, wenn sie innerhalb der letzten fünf Jahre vor Leistungsbezug mindestens 30 Monate Beiträge an die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben;
    • 55- bis 57-Jährige erhalten bis zu 18 Monate lang ALG I bei einer (Mindest-)Vorversicherungszeit von 36 Monaten innerhalb der letzten fünf Jahre;
    • über 58-Jährige erhalten maximal 18 Monate lang ALG I bei einer (Mindest-)Vorversicherungszeit von 48 Monaten innerhalb der letzten fünf Jahre. Derzeit beträgt die Auszahlungsdauer für Arbeitslose, die über 55 Jahre alt sind, einheitlich 18 Monate. Ansonsten liegt sie bei 12 Monaten.
  • Arbeitslose, die einen Anspruch auf länger ausgezahltes ALG I haben, sollen zunächst einen so genannten Eingliederungsgutschein erhalten. Dieser ist entweder verbunden mit einem konkreten Arbeitsplatzangebot oder mit dem Auftrag, sich um eine neue Stelle zu bemühen.
  • Der Eingliederungsbeitrag, den die Bundesagentur für Arbeit (BA) ab dem kommenden Jahr anstelle des Aussteuerungsbetrags an den Bundeshaushalt abführen muss, soll um 270 Millionen Euro niedriger ausfallen als bisher geplant. weiter

Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung

  • Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sinkt von derzeit 4,2 auf 3,3 Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens zum 1.1.2008

Bewertung

Bereits im Sommer hatte das Bundeskabinett im brandenburgischen Meseberg beschlossen, den Beitragssatz von derzeit 4,2 auf 3,9 Prozent zu senken. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 24.10.2007 erstmals im Bundestag beraten. Mittlerweile hat das Parlament infolge eines Verhandlungsergebnisses des Koalitionsausschusses vom 12.11.2007 beschlossen, den Beitragssatz sogar auf 3,3 Prozent herabzusetzen. Dies führt dazu, dass der paritätisch finanzierte Gesamtsozialversicherungsbeitrag von derzeit rund 39,7 auf 38,8 Prozent zum Jahresanfang 2008 sinken wird (siehe Tabelle). Allerdings wird er zur Jahresmitte voraussichtlich wieder auf 39,05 Prozent steigen, da dann der (Regel-)Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung im Zuge der Pflegereform von 1,7 auf 1,95 Prozent angehoben werden soll. weiter

Reform der Erbschaftsteuer

  • Vergrößerung der erbschaftsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage durch Bewertung aller Vermögensarten nach Verkehrswerten bzw. Ausrichtung am „gemeinen Wert”;
  • Steuerbegünstigte Vererbung eines Unternehmens bei zehnjähriger Sicherung von Arbeitsplätzen und fünfzehnjähriger Betriebsfortführung durch den Erben; Wahlrecht, die Steuervergünstigung rückwirkend zum 1.1.2007 in Anspruch nehmen zu können;
  • Anhebung der Freibeträge, insbesondere für enge Verwandte und eingetragene Lebenspartner; Anhebung der Steuertarifstufen, vor allem im unteren Bereich. Die Steuersätze in der Steuerklasse I bleiben unverändert, in den Steuerklassen II und III sind die Steuersätze durch die Einführung eines zweistufigen Tarifs bis auf zwei Ausnahmen höher als nach bisheriger Rechtslage. weiter

Bundesprogramm Kommunal-Kombi

  • Die Bundesregierung legt ein neues Zuschussprogramm auf, mit dem sie ab dem kommenden Jahr Langzeitarbeitslose in Regionen mit einer Arbeitslosenquote von über 15 Prozent in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bringen will. Förderfähig sind Arbeitsplätze, die zusätzlich und im öffentlichen Interesse der Kommunen liegen.
  • Mit dem Bundesprogramm sollen Kommunen oder gemeinwohlorientierte Unternehmen für jeden Geförderten einen Zuschuss von 50 Prozent des Bruttolohns erhalten, maximal 500 Euro im Monat. Insgesamt sollen 100.000 Arbeitsplätze gefördert werden. Die Förderhöchstdauer beträgt drei Jahre.
  • Nach den Plänen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll der Kommunal-Kombi von Bund und Kommunen (ggf. auch von den Ländern) finanziert werden. Der Bund leistet einen Zuschuss von insgesamt 1,7 Milliarden Euro und stellt weitere 300 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung. Voraussetzung für das Programm ist die Ko-Finanzierung von Kommunen bzw. Bundesländern. Diese wird derzeit noch verhandelt. weiter

Errichtung eines Sondervermögens Kinderbetreuungsausbau

  • Das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren soll so ausgebaut werden, dass es bis 2013 für 35 Prozent der unter Dreijährigen einen Krippenplatz gibt. Insgesamt sollen rund 750.000 Plätze geschaffen werden und damit 300.000 mehr als nach dem unter der rot-grünen Vorgängerregierung beschlossenen Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) bis 2010 vorgesehen sind. Zu diesem Zweck richtet die Bundesregierung noch in diesem Jahr ein kapitalverzehrendes Sondervermögen von 2,15 Milliarden Euro ein, um Länder und Gemeinden beim Ausbau der Tagesstätten zu unterstützen. Außerdem will sich der Bund bis 2013 mit 1,85 Milliarden Euro an den Betriebsausgaben beteiligen. Danach gibt es einen jährlichen Betriebskostenzuschuss von 770 Millionen Euro.
  • Im Achten Buch Sozialgesetzbuch soll ein Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot für alle Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 eingeführt werden. Bis zum Ende dieses Jahres soll eine entsprechende Kabinettsvorlage geben.
  • Außerdem soll es für Eltern, die ihre unter dreijährigen Kinder nicht in einer Einrichtung betreuen lassen wollen, eine monatliche Zahlung (z. B. Betreuungsgeld) geben. weiter

Jahressteuergesetz 2008

Das Jahressteuergesetz 2008 enthält eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen. Im Folgenden ist lediglich eine Neufassung in der Abgabenordnung bewertungsrelevant, mit deren Hilfe der Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten im Steuerrecht eingedämmt werden soll.

Bewertung

Die Novellierung des Paragrafen 42 der Abgabeordnung (AO) sieht eine Umkehr der Beweislast vor. Bisher musste die Finanzverwaltung einem Steuerpflichtigen nachweisen, dass er den Gestaltungsspielraum des Steuerrechts überschreitet und zu wenig Steuern zahlt. Dies soll künftig anders sein. Wenn ein Unternehmen eine ungewöhnliche, aber legale Gestaltung wählt und dadurch einen Steuervorteil erlangt, muss es nachweisen, dass es dafür auch Gründe gibt, die nicht mit der Höhe seiner Steuer zu tun haben, also z. B. betriebswirtschaftliche Gründe. weiter

IZA berechnet Kosten der Frühverrentung von Langzeitarbeitslosen

Sonntag, den 16. Dezember 2007

Arbeitsmarktexperte: Auch Nachfolgegesetz der 58er-Regelung kommt Steuer- und Abgabenzahler teuer zu stehen

Köln. – Der Deutsche Bundestag hat am Freitag in erster Lesung über das Nachfolgegesetz zur so genannten 58er-Regelung beraten. Im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) hat das Bonner Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) erstmalig ausgerechnet, was die bis dato praktizierte 58er-Regelung die Steuer- und Abgabenzahler kostet und welche Folgen sie am Arbeitsmarkt hat. Die fiskalischen Kosten beziffert das IZA auf mindestens 850 Millionen Euro pro Jahr, im Extremfall sogar bis zu 9,5 Milliarden Euro. Dieses Geld wird im Wesentlichen aus den Sozialkassen aufgebracht und treibt damit die Lohnzusatzkosten in die Höhe – das wiederum führt zum Verlust von Arbeitsplätzen. Die neue „63er-Regelung“ verspricht nach Analyse der Ökonomen zwar Entlastung in der Größenordnung von einer halben Milliarde Euro. Je nach Szenario verbleiben damit aber immer noch erhebliche Kosten.

Deshalb hält der Wissenschaftler Dr. Hilmar Schneider, Direktor für Arbeitmarktpolitik am IZA, auch die Neuregelung für unsinnig. Er plädiert stattdessen dafür, neue Anreize zu schaffen, dass auch Ältere wieder stärker in Beschäftigung kommen, „statt sie vorzeitig zum alten Eisen zu schicken“. Unter die bisherige Regelung fallen bisher etwa 420.000 Personen.

Schneider fordert, die bestehende Regelung ganz und ohne jede Nachfolgeregelung abzuschaffen. Er geht davon aus, dass so neue Anreize zur Aufnahme einer Beschäftigung auch für ältere Arbeitslose entstehen: „Wenn gelänge, nur 20 Prozent der Betroffenen – also rund 84.000 Personen – in Beschäftigung zu bringen, so könnten wir fiskalische Einsparungen von rund 2,6 Milliarden Euro erzielen.“

Wenn die Regelung ganz gestrichen würde, könnte der bestehende Arbeitgeberbeitragssatz zur Sozialversicherung nach einer Berechnung des IZA um bis zu 3,1 Beitragspunkte abgesenkt werden. Nach wissenschaftlichen Schätzungen kostet jeder zusätzliche Prozentpunkt in der Sozialversicherung rund 100.000 Arbeitsplätze. Demnach verursacht die jetzt auslaufende 58er-Regelung den Verlust von bis zu 310.000 Arbeitsplätzen, die umgekehrt ohne Belastungen aus der 58er-Regelung auch neu entstehen könnten.

Bei der Neuregelung (63er-Regelung) wird im Vergleich zur bisherigen 58er-Regelung mit Gesamteinsparungen von mindestens 548 Millionen Euro beim Bund und den Kommunen gerechnet. Schneider: „Diese Regelung ist zwar schon besser als die bisherige 58er-Regelung. Volkswirtschaftlich betrachtet ist sie aber auch nur die zweitbeste Lösung, da ein vollständiger Wegfall zum einen nach wie vor enorme Kosten sparen und zum anderen neue Beschäftigung mobilisieren kann. Das nützt auch den Betroffenen am meisten.“

Hintergrund:

Die 58er-Regelung wurde Mitte der 80er Jahre eingeführt. Sie beruht auf § 428 SGB III sowie § 65 Abs. 4 SGB II und sieht vor, dass Arbeitslose, die mindestens 58 Jahre alt sind, aus dem Job aussteigen können, ohne deswegen ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld zu verlieren. Im Gegenzug verpflichteten sie sich dazu, zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Rente zu gehen, zu dem dies ohne Abschläge möglich ist. Auf diese Weise verschwinden die Vorruheständler aus der Arbeitslosenstatistik.

Die 58er-Regelung ist bis zum Ende des Jahres 2007 befristet. Die Bundesregierung will sie in modifizierter Form weiterführen: Wer Arbeitslosengeld II bezieht, soll nach vollendetem 63. Lebensjahr in Rente gehen müssen, muss dann aber Abschläge bis zu 7,2 Prozent hinnehmen. Ausnahmen von dieser Regel sollen in Härtefällen möglich sein. Dies wird noch durch Rechtsverordnung geregelt.

Die Studie des IZA zur Frühverrentung von Langzeitarbeitslosen können Sie hier downloaden.

Pressekontakt IZA:
Dr. Hilmar Schneider,
Tel.: (0170) 7956801,
E-Mail: schneider@iza.org

Pressekontakt INSM:
Dieter Rath,
Tel.: (0171) 5488666,
E-Mail: rath@insm.de

Weiterführende Informationen:

Finden Sie mehr Informationen zur Politik der Bundesregierung im INSM-Merkelmeter, der wissenschaftlichen Politikanalyse der INSM und WirtschaftsWoche.

Lesen Sie zum Beispiel alle relevanten Änderungen für ältere Arbeitnehmer:

Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I (Auszug aus dem 9. INSM-Merkelmeter)

  • Die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I (ALG I) soll ab dem 1.1.2008 folgendermaßen geändert werden:
    • 50- bis 54-Jährige erhalten bis zu 15 Monate lang ALG I, wenn sie innerhalb der letzten fünf Jahre vor Leistungsbezug mindestens 30 Monate Beiträge an die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben;
    • 55- bis 57-Jährige erhalten bis zu 18 Monate lang ALG I bei einer (Mindest-)Vorversicherungszeit von 36 Monaten innerhalb der letzten fünf Jahre;
    • über 58-Jährige erhalten maximal 18 Monate lang ALG I bei einer (Mindest-)Vorversicherungszeit von 48 Monaten innerhalb der letzten fünf Jahre. Derzeit beträgt die Auszahlungsdauer für Arbeitslose, die über 55 Jahre alt sind, einheitlich 18 Monate. Ansonsten liegt sie bei 12 Monaten.
  • Arbeitslose, die einen Anspruch auf länger ausgezahltes ALG I haben, sollen zunächst einen so genannten Eingliederungsgutschein erhalten. Dieser ist entweder verbunden mit einem konkreten Arbeitsplatzangebot oder mit dem Auftrag, sich um eine neue Stelle zu bemühen.
  • Der Eingliederungsbeitrag, den die Bundesagentur für Arbeit (BA) ab dem kommenden Jahr anstelle des Aussteuerungsbetrags an den Bundeshaushalt abführen muss, soll um 270 Millionen Euro niedriger ausfallen als bisher geplant. weiter


Entgeltsicherung, Eingliederungszuschuss und Weiterbildungsförderung in Betrieben für ältere Arbeitnehmer (Auszug aus dem 7. INSM-Merkelmeter)

Grundsätzlich sind diese Instrumente schon heute Bestandteil der aktiven Arbeitsmarktpolitik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Insofern enthält das Gesetzesvorhaben, das Bestandteil der „Initiative 50plus” der Bundesregierung ist, nichts Neues. Lediglich die Ausgestaltung dieser Instrumente ändert sich:

Die Entgeltsicherung ist eine Art Kombilohn für ältere Arbeitnehmer, der den Unterschied zwischen dem pauschalierten Nettoarbeitsentgelt der alten Beschäftigung, das dem Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) I zugrunde liegt, und dem pauschalierten Nettoarbeitsentgelt der neuen Stelle ausgleicht. Sie ist eine Pflichtleistung der BA. Arbeitnehmer können die Entgeltsicherung künftig zwei Jahre beanspruchen, sofern sie älter als 50 Jahre sind und einen (Rest-) Anspruch auf Arbeitslosengeld von 120 Tagen haben (bisher 180 Tage). Nach heutiger Regelung gibt es die Entgeltsicherung nur, solange Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht. Künftig soll die Differenz im ersten Jahr zu 50 und im zweiten Jahr zu 30 Prozent ausgeglichen werden; danach entfällt die Entgeltsicherung. Bisher gab es nur 50 Prozent der Differenz für die Restanspruchsdauer auf Arbeitslosengeld. Wie gehabt werden die Rentenversicherungsbeiträge auf 90 Prozent des vorherigen Niveaus aufgestockt. Die Regelung ist befristet bis Ende 2011 (derzeit: bis Ende 2009). weiter